Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1883. (74)

— 326 — 
Anlage. 
Verzeichniß 
der 
für die evangelisch-reformirte Kirche der Provinz Hannover bestehenden 
Synodalbezirke. 
(6.57 der Kirchengemeinde- und Synodalordnung.) 
Erster Synodalbezirk, bestehend aus den Gemeinden der Stadt Emden 
und der ersten Ostfriesischen reformirten Inspektion. 
ZLweiter Synodalbezirk, bestehend aus den Gemeinden der zweiten und 
dritten reformirten Ostfriesischen Inspektion, sowie der Stadt Aurich. 
Dritter Synodalbezirk, bestehend aus den Gemeinden der vierten und 
fünften Ostfriesischen reformirten Inspektion, sowie den Herrlichkeitsgemeinden 
Jemelt, Lütetsburg-Norden. 
Vierter Synodalbezirk, bestehend aus den Gemeinden der sechsten Ost- 
friesischen reformirten Inspektion, sowie der Stadt Leer und den Herrlichkeits- 
gemeinden Loga und Neustadt-Gödens. 
Fünfter Synodalbezirk, bestehend aus den Gemeinden der siebenten und 
achten Ostfriesischen reformirten Inspektion. 
Sechster Synodalbezirk, bestehend 
a) aus den Gemeinden Bentheim, Brandlecht, Gildehaus, Lage, Nord- 
horn, Ohne, Schüttorf (1. Wahlbezirk), sowie 
b) aus den Bentheimischen Gemeinden Arkel, Emblichheim, Laar, Neuen- 
haus, Uelsen, Veldhausen, Wilsum) Georgsdorf (2. Wahlbezirk). 
Siebenter Synodalbezirk, bestehend aus den reformirten Gemeinden in 
der vormaligen Niedergrafschaft Lingen und in der Stadt Papenburg. 
Achter Synodalbezirk, bestehend aus den reformirten Gemeinden im 
vormaligen Herzogthum Bremen. 
Neunter Synodalbezirk, bestehend aus den reformirten Gemeinden in 
der vormaligen Grafschaft Plesse. 
 
	        
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