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Anlage.
Verzeichniß
der
für die evangelisch-reformirte Kirche der Provinz Hannover bestehenden
Synodalbezirke.
(6.57 der Kirchengemeinde- und Synodalordnung.)
Erster Synodalbezirk, bestehend aus den Gemeinden der Stadt Emden
und der ersten Ostfriesischen reformirten Inspektion.
ZLweiter Synodalbezirk, bestehend aus den Gemeinden der zweiten und
dritten reformirten Ostfriesischen Inspektion, sowie der Stadt Aurich.
Dritter Synodalbezirk, bestehend aus den Gemeinden der vierten und
fünften Ostfriesischen reformirten Inspektion, sowie den Herrlichkeitsgemeinden
Jemelt, Lütetsburg-Norden.
Vierter Synodalbezirk, bestehend aus den Gemeinden der sechsten Ost-
friesischen reformirten Inspektion, sowie der Stadt Leer und den Herrlichkeits-
gemeinden Loga und Neustadt-Gödens.
Fünfter Synodalbezirk, bestehend aus den Gemeinden der siebenten und
achten Ostfriesischen reformirten Inspektion.
Sechster Synodalbezirk, bestehend
a) aus den Gemeinden Bentheim, Brandlecht, Gildehaus, Lage, Nord-
horn, Ohne, Schüttorf (1. Wahlbezirk), sowie
b) aus den Bentheimischen Gemeinden Arkel, Emblichheim, Laar, Neuen-
haus, Uelsen, Veldhausen, Wilsum) Georgsdorf (2. Wahlbezirk).
Siebenter Synodalbezirk, bestehend aus den reformirten Gemeinden in
der vormaligen Niedergrafschaft Lingen und in der Stadt Papenburg.
Achter Synodalbezirk, bestehend aus den reformirten Gemeinden im
vormaligen Herzogthum Bremen.
Neunter Synodalbezirk, bestehend aus den reformirten Gemeinden in
der vormaligen Grafschaft Plesse.