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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
Nr. 9 —
Inhalt: Staatsvertrag zwischen Prrußen, Mecklenburg. Schwerin und Mecklenburg. Strelitz wegen Herstellung
einer Eisenbahn von Hagenow nach Oldesloe mit Abzgveigung nach Mölln, S. 47. — Staats-
vertrag zwischen Preußen und Läbeck wegen Herstellung einer Eisenbahn von Hagenow nach Oldesloe
mit Abzweigung nach Möllu, S. So. — Bekanntmachung der nach dem Gesetz vom 10. April 1872
durch die Regierungs-Amtsblätter publizirten landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c., S. 61.
(Nr. 9445.) Staatsvertrag zwischen Preußen, Mecklenburg. Schwerin und Mecklenburg. Strelitz
wegen Herstellung einer Eisenbahn von Hagenow nach Oldesloe mit Ab-
zweigung nach Mölln. Vom 5. Dezember 1889.
Seru. Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen, Seine Königliche
Hoheit der Großherzog von Mecklenburg-Schwerin und Seine Königliche Hoheit
der Großherzog von Mecklenburg-Strelitz haben zum Zwecke einer Vereinbarung
über die Herstellung einer Eisenbahn von Hagenow über Wittenburg und Zarrentin
nach Oldesloe mit Abzweigung nach Mölln zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der Deutsche Kaiser, König von Preußen:
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Regierungsrath Dr. jur. Paul Micke,
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg-
Schwerin:
Allerhöchstihren Ministerialrath Ernst Ehlers,
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Mecklenburg-Strelitz:
Allerhöchstihren Landgerichtsdirektor, Kammerherrn Wilhelm von der
Decken,
welche unter dem Vorbehalte der landesherrlichen Ratifikation den nachstehenden
Staatsvertrag vereinbart haben:
Artikel Eins.
Die Königlich Preußische Regierung beabsichtigt eine Eisenbahn von Hagenow
über Wittenburg und Zarrentin nach Oldesloe oder einem in der Nähe belegenen
Ces. Samml. 1891. (Nr. 9145.) 12
Ausgegeben zu Verlin den 5. Mai 1891.