Schlußprotokoll
zum
Staatsvertrage zwischen Preußen und Anhalt) betreffend die Vorbereitung
und Prüfung Anhaltischer Referendare für den höheren Verwaltungsdienst.
Vom 11. Dezember 1899.
Die unterzeichneten Bevollmächtigten waren heute zusammengetreten, um den
zwischen Preußen und Anhalt vereinbarten Staatsvertrag, betreffend die Vor-
bereitung und Prüfung Anhaltischer Referendare für den höheren Verwaltungs-
dienst, zu vollziehen.
Haarten sind in dieses Schlußprotokoll nachstehende Erklärungen aufgenommen,
welche mit dem Staatsvertrage gleichzeitig ratifizirt werden und die gleiche ver-
bindliche Kraft, wic der Vertrag selbst, haben sollen:
Zu Artikel I.
In Anhalt werden nicht blos die zur Zeit in Preußen über die Erlangung
der Befähigung für den höheren Verwaltungsdienst geltenden gesetzlichen und
reglementarischen Vorschriften, sondern auch ctwaige spätere Aenderungen und
Ergänzungen derselben eingeführt werden. Zu diesem Zwecke werden die künftig
in Preußen eintretenden Aenderungen und Ergänzungen der bisberigen Vor-
schriften dem Anhaltischen Staatsministerium mitgetheilt werden.
Ju Artifel IV.
Wenn die Beschäftigung eines Anhaltischen Referendars bei einer der drei
Regierungen in der Provinz Sachsen nicht angängig sein sollte, so wird die
Beschäftigung bei einer der Regierungen in der Provinz Brandenburg stanfinden.
Zu Artikel X.
Anhalt behält sich den Erlaß einer Uebergangsbestimmung dahin vor,
daß solche Referendare, welche am I. Jannar 1900 bereits einen mehr als zweie
jäbrigen Vorbereitungsdienst für den Anhaltischen höheren Justizdienst zurückgelegt
baben und bis zum 1. Januar 1902 die Befähigung zum Richteramte durch
Ablegung der für dieses vorgeschriebenen großen Staatsprüfung erlangen werden,
von der Anstellung im höheren Verwaltungedienste des Herzogthums nicht aus-
geschlossen sein sollen.