Full text: Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1901. (92)

Anlage 2. 
Vertrag 
zwischen 
der Stadtgemeinde Hagen i. W. und der Landgemeinde Eppenhausen. 
  
S. 1. 
Eppenhausen wird vom 1. April 1901 an mit der Stadtgemeinde Hagen i. W. 
vereinigt, und seine bisherigen Gemeindeangehörigen werden rücksichtlich aller 
bürgerlichen Rechte und Pflichten sowic hinsichtlich der Theilnahme an den 
Hagener Gemeindeanstalten, den Hagener Gemeindeangehörigen gleichgestellt, 
soweit nicht in diesem Vertrag Abweichendes bestimmt wird. 
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Mit dem Tage der Eingemeindung übernehmen die Gemeindebehörden der 
Stadt Hagen i. W. für Eppenhausen die Verwaltung der Gemeindeangelegen- 
heiten sowie der den Gemeindebehörden daselbst zugewiesenen staatlichen Obliegenheiten. 
Die Gemeindebehörden von Hagen i. W. treten in alle diejenigen Rechte 
und Pflichten ein, welche durch Gesetz, ortsstatutarische und sonstige Bestimmungen 
oder durch besondere Rechtstitel den Gemeindebehörden in Eppenhausen zustehen 
oder obliegen. 
S. 3. 
Die in Hagen i. W. bestehenden Ortsstatute, Ordnungen, Regulative und 
die über die allgemeine Ordnung des Gemeindewesens in Hagen i. W. geltenden 
Gemeindebeschlüsse erhalten in Eppenhausen Wirksamkeit, sofern in diesem Ver- 
trage nicht Abweichendes bestimmt wird. 
Der Erste (Ober-) Bürgermeister zu Hagen i. W. hat, soweit erforderlich, 
die Anordnungen zum Zwecke der Einführung der Hagener Ortsstatute, Ordnungen, 
Regulative und Gemeindebeschlüsse für Eppenhausen zu treffen. 
Von dem Tage der Einführung der Hagener Bestimmungen an verlieren 
die entsprechenden bisherigen Statuten, Ordnungen, Regulative und Gemeinde- 
beschlüsse von Eppenhausen ihre Geltung. 
K. 4. 
Die Zahl der Stadtverordneten wird für die durch den Anschluß von 
Eckesey, Eppenhausen und Delstern erweiterte Stadtgemeinde Hagen um 9 ver- 
mehrt, so daß sie künftig im Ganzen 45 beträgt, und nach Maßgabe der Zahl 
der stimmfähigen Bürger auf die einzelnen Wahlbezirke vertheilt (efr. §. 14 
der Städteordnung für die Provinz Westfalen vom 19. März 1850). 
Den jetzigen drei städtischen Wahlbezirken Hagen-Eilpe, Hagen-Altstadt und 
Hagen-Wehringhausen,) wie sie auf Grund einer, der Königlichen Genehmigung 
Eesez- Samml. 1901. (Nr. 10269. 17
	        
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