Gesetz-Sammlung
fuͤr die
Königlichen Preußischen Staaten.
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Nr. 2.——
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Inhalt: Urkunde, betreffend die Stiftung des Verdienstordens der Preußischen Kronez, S. S. — Ver-
fügung des Justizministers, betressend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des Bezirkes
des Amtsgerichts Saarlonis, S. 8.
(Fr. 10249.) Urkunde, betreffend die Stiftung des „Verdienstordens der Preußischen Kroncs.
Vom 18. Jannar 1901.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ec.
haben beschlossen, aus Anlaß des zweihundertjährigen Jubiläums des Königreichs
Preußen einen Orden zu stiften. Derselbe soll den Namen „Verdienstorden der
Preußischen Krone“ führen, aus einer Klasse bestehen und zwischen dem Schwarzen
Adler-Orden und dem Großkreuz des Rothen Adler-Ordens rangiren. Die
Abzeichen des Ordens sollen ein an einem blauen gewässerten, an jeder Seite
mit einem goldenen Streifen versehenen Bande von der linken Schulter zur
rechten Hüfte zu tragendes Kreuz und ein achtspitziger auf der linken Brust zu
tragender Stern nach den von Uns genehmigten Mustern bilden.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem
Königlichen Insiegel.
Gegeben Berlin, Schloß, den 18. Januar 1901
(L. S.) Wilhelm.
Gr. v. Bülow. v. Miquel. v. Thielen. Frhr. v. Hammerstein.
Schönstedt. Brefeld. v. Goßler. Gr. v. Posadowsky. v. Tirpitz.
Studt. Frhr. v. Rheinbaben.
Gesetz Samml. 1901. (Nr. 10210—10250.) 2
Ausgegeben zu Berlin den 19. Jannar 1901.