Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1901. (92)

—  7
Gesetz-Sammlung
für  die

Königlichen  Preußischen  Staaten.

—  Nr.  3  —

—

—  —

Inhalt:  Staatsvertrag  zwischen  Preußen,  Sachsen,  Sachsen  ·  Altenburg  und  Reuß  jüngerer  Linie  wegen
Herstellung  einer  Eisenbahnverbindung  von  Gera  über  Söllmnitz,  Kayna  und  Spora  nach  Meuselwitz
und  Wuitz-Mumsdorf  mit  einer  Abzweigung  von  Soöllmnitz  zur  Reußengrube,  S.  7.  —  Verfügung
  des  Justizministers,  betreffend  die  Anlegung  des  Grundbuchs  für  einen  Theil  des
Bezirkes  des  Amtsgerichts  Osterode  am  Harz,  S.  12.  —  Bekanntmachung  des  Justizministers,
betreffend  die  Bezirke,  für  die  während  des  Kalenderjahrs  1900  die  Anlegung  des  Grundbuchs
erfolgt  ist,  S.  13.  —  Bekanntmachung  der  nach  dem  Gesetze  vom  10.  April  1872  durch  die
Regierungs-Amtsblätter  publizirten  landesherrlichen  Erlasse,  Urkunden  2c.,  S.  20.

 

 

(Nr.  10251.)  Staatsvertrag  zwischen  Preußen,  Sachsen,  Sachsen-Altenburg  und  Reuß  jüngerer
Linie  wegen  Herstellung  einer  Eisenbahnverbindung  von  Gera  über  Söllmnitz,
Kayna  und  Spora  nach  Meuselwitz  und  Wuitz-Mumsdorf  mit  einer  Abzweigung
  von  Söllmnitz  zur  Reußengrube.  Vom  19.  September  1900.

S#n  Majestät  der  König  von  Preußen,  Seine  Majestät  der  König  von  Sachsen,
Seine  Hoheit  der  Herzog  von  Sachsen-Altenburg  und  Seine  Durchlaucht  der
Erbprinz  Reuß  jüngerer  Linie  im  Namen  Seiner  Durchlaucht  des  regierenden
Fürsten  haben  zum  Zwecke  einer  Vereinbarung  über  die  Herstellung  einer  Eisenbahnverbindung
  von  Gera  über  Söllmnitz,  Kayna  und  Spora  nach  Meuselwitz
und  Wuitz-Mumsdorf  mit  einer  Abzweigung  von  Söllmnitz  zur  Reußengrube
zu  Bevollmächtigten  ernannt:
Seine  Majestät  der  König  von  Preußen:
Allerhöchstihren  Geheimen  Ober-Regierungsrath  Pannenberg,
Seine  Majestät  der  König  von  Sachsen:
Allerhöchstihren  Ober-Finanzrath  Elterich,
Seine  Hoheit  der  Herzog  von  Sachsen-Altenburg:
Höchstihren  Geheimen  Staatsrath  von  Borries,
Seine  Durchlaucht  der  Erbprinz  Reuß  jüngerer  Linie  im  Namen
Seiner  Durchlaucht  des  regierenden  Fürsten:
Höchstihren  Staatsminister  Engelhardt,
von  denen  unter  Vorbehalt  der  Ratifikation  der  nachstehende  Vertrag  verabredet
und  abgeschlossen  worden  ist.
Gesch  ·  Samml.  1901.  (r.  10251—10253.)  3

Ausgegeben  zu  Berlin  den  30.  Januar  1901.