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Gesetz-Sammlung
für die
Königlichen Preußischen Staaten.
— Nr. 3 —
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Inhalt: Staatsvertrag zwischen Preußen, Sachsen, Sachsen · Altenburg und Reuß jüngerer Linie wegen
Herstellung einer Eisenbahnverbindung von Gera über Söllmnitz, Kayna und Spora nach Meuselwitz
und Wuitz-Mumsdorf mit einer Abzweigung von Soöllmnitz zur Reußengrube, S. 7. — Verfügung
des Justizministers, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für einen Theil des
Bezirkes des Amtsgerichts Osterode am Harz, S. 12. — Bekanntmachung des Justizministers,
betreffend die Bezirke, für die während des Kalenderjahrs 1900 die Anlegung des Grundbuchs
erfolgt ist, S. 13. — Bekanntmachung der nach dem Gesetze vom 10. April 1872 durch die
Regierungs-Amtsblätter publizirten landesherrlichen Erlasse, Urkunden 2c., S. 20.
(Nr. 10251.) Staatsvertrag zwischen Preußen, Sachsen, Sachsen-Altenburg und Reuß jüngerer
Linie wegen Herstellung einer Eisenbahnverbindung von Gera über Söllmnitz,
Kayna und Spora nach Meuselwitz und Wuitz-Mumsdorf mit einer Abzweigung
von Söllmnitz zur Reußengrube. Vom 19. September 1900.
S#n Majestät der König von Preußen, Seine Majestät der König von Sachsen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg und Seine Durchlaucht der
Erbprinz Reuß jüngerer Linie im Namen Seiner Durchlaucht des regierenden
Fürsten haben zum Zwecke einer Vereinbarung über die Herstellung einer Eisenbahnverbindung
von Gera über Söllmnitz, Kayna und Spora nach Meuselwitz
und Wuitz-Mumsdorf mit einer Abzweigung von Söllmnitz zur Reußengrube
zu Bevollmächtigten ernannt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchstihren Geheimen Ober-Regierungsrath Pannenberg,
Seine Majestät der König von Sachsen:
Allerhöchstihren Ober-Finanzrath Elterich,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg:
Höchstihren Geheimen Staatsrath von Borries,
Seine Durchlaucht der Erbprinz Reuß jüngerer Linie im Namen
Seiner Durchlaucht des regierenden Fürsten:
Höchstihren Staatsminister Engelhardt,
von denen unter Vorbehalt der Ratifikation der nachstehende Vertrag verabredet
und abgeschlossen worden ist.
Gesch · Samml. 1901. (r. 10251—10253.) 3
Ausgegeben zu Berlin den 30. Januar 1901.