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Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung beschlossen zu genehmigen, daß den Herstellern von
Tabakerzeugnissen die Verwendung von Zichorienblättern als Ersatzstoff bei der Herstellung von Tabak-
erzeugnissen und tabakähnlichen Waren mit der Maßgabe gestattet werden darf, daß die jährliche
indestmeng
dung zu fin
e * * beträgt und im übrigen die Bestimmungen der Tabakersatzstoffordnung Anwen-
en haben.
Berlin, den 6. Dezember 1917.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage: Pinckernelle.
5. Militär wesen.
Bekanntmachung.
1. Das unter dem 15. Juni 1911 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 298) veröffentlichte
„Verzeichnis der den Militäranwärtern usw. im Reichsdienst vorbehaltenen Stellen“ (Anlage F der
Anstellungsgrundsätze für Militäranwärter usw. vom 20. Juni 1907) wird an den betreffenden Stellen
abgeändert, wie folgt:
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IV. Militärverwaltung Königreich Sachsen.
a. Mittlere Beamte.
Unter lfd. Nr. 2 „Generalstab“ ist hinter „Expedierende Sekretäre“ als neue Zeile
einzuschalten:
Bureaudiätare.
Zwischen lfd. Nr. 2 und 3 ist einzuschalten:
2a. Generalkommandos,
Kommandantur Dresden.
Ober-Registratoren, 1 soweit die Stellen der Bureauvorstände nicht mit ver-
Registratoren, abschiedeten Offizieren besetzt werden.
Registraturdiätare,
Unter lfd. Nr. 4 „Intendanturen“ ist am Schlusse als neue Zeile einzuschalten:
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Uratoren
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. Unter lfd. Nr. 7 „RKadettenkorps“ ist an Stelle von „Inspektor“, zu setzen: „Inspektoren.“
und zu streichen: „Kassensekretär.“
Unter Ziffer 10 „Soldatenknaben Erziehungsanstalt in Kleinstruppen“ ist am Schlusse ein
Komma zu setzen und als neue Zeile anzufügen:
Kanzlist.
Unter Ziffer 11 „Bekleidungsümter“ ist am Schlusse ein Komma zu setzen und als neue
Zeile einzuschalten: **
Betriebsmeister bei der elektrischen Zentrale in Leipzig.
. Unter lfd. Nr. 13 „Teldzeugmeisterei, Technische Dnstitute, Artillerie und Traindepots“ ist
am Schlusse an Stelle des Punktes ein Komma zu setzen und anzufügen:
Buchführer,
Kanzlisten.