Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1818. (1)

( 73 ) 
Gesetzsammlung 
für das 
Königreich Sachsen. 
11. 
  
  
22.) Anordnung 
zur Gedächtnißfeier des Regierungs-Antrittes Sr. Majestät, Friedrich Augusts, 
Kdnigs von Sachsen. 
V# GOTES Gnaden, Wir Friedrich August, König von Sachsen 2c.2c. 14, 
Entbieten allen und jeden Unsern Prälaken, Grafen, Herren, denen von der Ritterschafe 
und Adel, Ober-Creis= Haupt= und Amrtleucen, Amtsverwaltern, Schössern, Gleitsleuten, 
Räthen der Scädte, Richtern, Voigten, Schuleheissen, Gemeinden, und allen andern Unsern 
Unterthanen und Schußverwandten, Unsern Gruß, Gnade und geneigeen Willen, und fügen 
jedermänniglich zu wissen: 
Bei der im heurigen Jahre einfallenden Gedächenißfeier Unsres Regierungsantricteés wollen 
Wir Uns mie Unsern geliebten Unterthanen zu gemeinschaftlicher öffentlicher kobpreisung der 
göttlichen Gnade für die, während der funfzigjährigen Dauer Unseer Regierung, Uns und Un- 
serm Volke erzeigten Wohlehaten und zu inbrünstigen Bitten um die fernere Erhaltung seiner 
Woblfahrt und der ihm geschenkten Vorzüge, vereinigen und desbalb ein allgemeines Dank- 
und Betfest veranstalten lassen. 
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