Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1821. (4)

  
Königreich Sachsen. 
2. 
# 
3.) Aufforderung, 
zu Abgabe rückständiger Magazinquittungen über, auf die Ausschreiben vom 
106en Februar und 116en December 1310, ingleichen 12en— Januar, 10.e#n 
Juli und 117en December 1818 erschüttete extraordingire 
Getreidelieferungen, 
vom öten Februar 1821. 
U. die Rechnungen über die, unter dem 16ten Februar und 1 1cen December 1816, 
ingleichen 12ten Januar, 10ten Juli und 1 1ten December 1813, zur Verpflegung der 
Armee, ausgeschriebenen, extraordinairen Korn= und Haferlieferungen, zum endlichen Ab- 
schlaße zu bringen, werden diejenigen Communen und Unterthanen, welche auf besagte 
Ausschreiben Korn und Hafer geliefert, die dafuͤr zugesicherte Verguͤtung aber noch nicht 
erhoben haben, hierdurch aufgefordert, zu diesem Behuf die uͤber gedachte Lieferungen 
empfangenen Magazinquittungen, bei Verlust der darauf zu gewartenden Lieferungsverguͤ— 
tung, binnen dato und längstens 
den 30sten Juni dieses Jahres, 
bei den betreffenden Renbeamren einzureichen, indem mit Ablauf dieses Termins die 
Gesehsammlung 1821I. „ ' c21
	        
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