Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1821. (4)

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werdenden Zinsen von den, durch die wieder eintretende Verloosung, herauskommenden 
Capitalien zuwachsen, ausgelooset, ingleichen mit Bezahlung der unzinsbaren Scheine 
Lit. E. in der bisherigen Maße fortgefahren werden. 
Es können daher vom isten May dieses Jahres an die unzinsbaren Scheine 
Lit. E. àA 24 Thlr. ven Nro. 6280. an bis mit Fro. 7560. bei der Casse zur 
Zahlung präsentirt, auch sollen von eben diesem Tage an die auf den Termin Ostern 
1821. fälligen Zinsen daselbst bezahlt werden. 
Die nächste Ziehung wird den Josten jetzigen Monats früh um 0 Uhr in der 
1sten Etage des Brühlschen Palais Scate finden, und die Ziehungslisten werden Tags 
darauf ausgegeben werden. 
Dresden, am 11. April 1821. 
Zur Königl. Sächs. Cammer-Credit-Casse 
verordnete Commission. 
Ausgegeben zu Dresden, am 164en A#pril 1821.
	        
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