Full text: Gesetzsammlung für das Königreich Sachsen vom Jahre 1831. (14)

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31.) Bekanntmachung des Geheimen Rathes, 
die inländischen öffentlichen gelehrten Schulen betreffend; 
vom 2ten Mai 1831. 
Auf Sr. Koͤnigl. Majestaͤt und des Prinzen Mitregenten Koͤnigl. Hoheit 
Allerhoͤchsten Befehl, und unter Beziehung auf das, die Vorbereitung junger Leute 
zur Universitaͤt, betreffende Mandat vom Aten Juli 1829, (. 4. 5. 6. wird hierdurch 
bekannt gemacht, daß unter den daselbst genannten inlaͤndischen oͤffentlichen gelehrten 
Schulen folgende Institute, 
1.) die Landschulen zu Meißen und Grimma, 
2.) die Kreuzschule zu Dresden, 
3.) die Thomasschule und Nicolaischule zu Leipzig, 
4. die Gymnasien zu Annaberg, Bubdissin, Chemnitz, Freiberg, Plauen, 
Schneeberg, Zittau und Zwickau, 
begriffen sind. 
Wornach sich alle Diejenigen, welche es angeht, zu achten haben. 
Dresden, den 2ten Mai 1831. 
Koͤniglich Saͤchsischer Geheimer Rath. 
Nostitz und Jaͤnckendorf. 
D. Johann Daniel Merbach. 
Ausgegeben zu Dresden, am gten Mai 1831.
	        
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