Besgulsse
Verwalmags-
rato.
Euiliche
Verwalung.
288
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S
1I.
12.
13.
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J
1912
8 10.
Dem Verwaltungsrat liegt insbesondere ob:
die Wahl des Generaldireklors, der oberen Beamten und der Kreis-Feuersozieläls-Dirckioren
sowie die Zustimmung zur lebenolänglichen Anstellung der mittleren und Unterbeamten
(6 7 Ziffer 2 und § 8 Ziffer 1 und 2 und § 11 Zisser 1):
die Festsetzung des rnulenonm und der sonstigen Anstellungsbedingungen des
Generaldirekior# und der oberen Beamten sowie die Festsetzung des Diensteinkommeno
der lebenolänglich angestellten mittleren und Unterbeamten (§ 7 Zisser 3 und § 8 Ziffer 2);
. die Feststellung der allgemeinen Grundsätze über die Art und Höhe der Besoldung und
sonstigen Bezüge der Außenbeamten sowie der Gebühren, welche bei Aufnahme von
Versicherungsanträgen und in anderen ähnlichen Fällen zu entrichten sind;
Hdie nesen der Höhe der von den Kassenbeamlen zu beslellenden Sicherheiten
Ziff
(66#
die 28 des Vorauschlags für die Ausgaben der Anstall, die Beschlußfassung über
die Genehmigung von ülericrmiimgen des Voranschlags und die Prüfung und Abnahme
der Jahreorechnung (§ 12 Ziffer 2 und 4);
eii Mitwilung be- der berwalung und Verwendung des Anstaltsvermögens nach
Maßgabe
. die 47 — den Erwerb und die Veräußerung von Grundslücken (8 13 Ziffer 3);
die Feststellung der Grundsätze für die Bemessung und Erhebung der *5 Beiträge
und die Beschlußfassung über die Aueschreibung auherordentlicher Beiträge (§ 16);
die Entscheidung auf Einsprüche und Beschwerden der Anstaltomitglieder 9 Maßgabe
21;
der Erlaß der Verwallungsordnung (8§ 22);
die Feststellung der allgemeinen Versicherungsbedingungen und deren Abönderungen;
die Beschlußfassung über Anderungen der Satzung (§ 23)
die Veschlußfassung über die Auedehnung des Anstaltobetriebo auf weilere Zweige der
Schadewwersicherung sowie dessen Wiederaufgabe und die Zustimmung zu Rückbersicherungo-
verträge
. die Suhuun zum Beitritl der Anstall zu Verbänden öffentlicher Feuerversicherungs-
anstalten;
5. die Beschlußfassung über die Auflösung der Anstalt und über die Verwendung des bei
ihrer Auflösung vorhandenen Vermögens.
8 11.
1. Zum Zwecke der Besorgung der örtlichen Versicherungogeschäfte ist das Anstalksgebiet
ieu Sozietätokreise geteilt. Mil Auonahme der Siaalen, in denen ausschließlich die Mobiliar=
versicherung von der Anstalt betwieben wird, bildet in der Regel jeder Verwallungs= (landrätliche)