Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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als Gruppen mit geheimer Bedeutung angesehen. Die Buchstaben ä, 4, 3, 6, ñ, ö und ü 
dürfen im Terte chiffrierter Telegramme nicht enthalten sein. 
4) Im 83, iv, die besonderen Angaben vor der Adresse betreffend, fällt weg: 
= RO — für „offen bestellen“, 
— J— für „Tages= (von 10 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens nicht zu 
bestellendes) Telegramm“, ; 
in der Angabe — MI— für „eigenhändig bestellen“ fällt das Wort: bestellen weg; 
am Schlusse der Angaben ist hinter „x Adressen“ statt des Punktes ein Komma zu setzen 
und in neuer Zeile hinzuzufügen: 
— CT7TA für „alle Adressen mitteilen." 
Ferner sind zu bezeichnen mit 
Offen: die offen zu bestellenden Telegramme, 
Tages: die während der Zeit von 10 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens nicht 
zu bestellenden Telegramme, 
Nachts: die auch während der Nacht zu bestellenden Telegramme. 
5) Im 83, v, die allgemeinen Erfordernisse der Adresse betreffend, erhält der 3. Absatz 
folgende veränderte Fassung: 
Ist ein Telegramm an eine Person gerichtet, die sich bei einer anderen aufhält, so muß 
in der Adresse unmittelbar hinter der Bezeichnung des eigentlichen Empfängers „bei“, „durch 
Vermittelung von“ oder eine andere gleichbedeutende Angabe stehen. 
6) Als 4. Absatz a. a. O. ist einzuschalten: 
Die in der Adresse mit der Bezeichnung „post“-, „telegraphen“= oder „bahnhoflagernd“ 
(ogl. unter ul) versehenen Telegramme können eine aus Buchstaben oder aus Zahlen oder 
eine aus Buchstaben und Zahlen zusammengesetzte Adresse tragen. Solche Telegramme werden 
nur auf Gefahr des Absenders angenommen. 
7) Im 8§ 3, fällt im Abs. 1 der letzte Satz weg. 
8) Im § 4, yV ist hinter dem Wort „Fernsprechers“ einzuschalten: 
oder Ferndruckers. 
9) Im §6, Wortzählung betreffend, ist im letzten Satz unter a) statt „hintereinander 
wiederholt“ zu setzen: 
folgen ihrer mehrere aufeinander 
10) A. a. O. ist im 2. Absatz unter c) statt „Die Adreßwörter“ zu setzen: 
Sämtliche Wörter in der Adresse, in den besonderen, nicht abgekürzten 
Angaben und in der Unterschrift 
11) A. a. O. ist am Schlusse der Angaben unter d) statt des Punktes ein Semikolon 
zu setzen und einzuschalten: 
dabei wird nach den Vorschriften des § 2, w gezählt.
	        
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