Contents : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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Beilage  D.

Bescheinigung
über  die

bewegli
Wasserdruckprobe  eines  —  Dampfkessels.

Schiffs- 



 

Der  mit  nachstehenden  Angaben  auf  dem  Fabrikschilde  bezeichnete  Dampfkessel:
festgesetzte  höchste  Dampfspannung:=  Atm.  Uberdr.
Name  und  Wohnort  des  Fabrikanten:

 

 

Fabriknummer:

Jahr  der  Anfertigung:

(für  Schiffsdampfkessel:)  Mindestabstand  des  festgesetzten  niedrigsten  Wasserstandes  von

der  höchsten  Stelle  der  Feuerzüge  in  Millimeter:-ist
  nach  §  12  der  allgemeinen  polizeilichen  Bestimmungen  über  die  Anlegung  von  dampfkesseln,
  vom  mit  einem  Wasserdrucke  von—  Atmosphären  lUlberdruck
geprüft  worden.
Dabei  hat  der  Kessel  dem  Probedrucke  mit  befriedigendem  Erfolge  (§  12  Abs.  3)  widerstanden.
Die  Niete,  mit  denen  das  Fabrikschild  am  Kessel  befestigt  ist  (§  11),  sind  mit  dem
Stempel  versehen  worden.

 

 

 

 

(Ort  und  Tag.)

(Unterschrift.)