Full text : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1909. (36)

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Beilage  F.
Bescheinigung
über  die

 

«  ..  .  beweglichen
Abnahmeprüfung  eines  feststehenden  Dampfkessels.

Schiffs- 



Der  mit  nachstehenden  Angaben  auf  dem  Fabrikschilde  bezeichnete  Dampfkessel:
festgesetzte  höchste  Dampfspannung:-=  Atm.  Uberdr.

Name  und  Wohnort  des  Fabrikanten:

 

Fabrikuummer:
Jahr  der  Anfertigung:
(für  Schiffsdampfkessel:)  Mindestabstand  des  festgesetzten  niedrigsten  Wasserstandes  von
der  höchsten  Stelle  der  Feuerzüge  in  Millimeter:--z
ist  einschließlich  seiner  Ausrüstungsstücke  heute  der  Abnahmeprüfung  gemäß  §  24  Abs.  3  der  Gewerbeordnung
  unter  Dampf  unterzogen  worden.
Der  Kessel  ist  nach  den  vorgelegten  Prüfungszeugnissen  am
der  Bauprüfung  und  am  der  Wasserdruckprobe  unterzogen,  seine  Anlegung
  ist  durch  Urkunde  de  zu......................  vom
genehmigt  worden.
Der  Kessel  ist  aufgestellt:

 

 

Bei  der  Abnahme  ist  folgendes  festgestellt  worden:

1.  Die  Feuerzüge  liegen  an  ihrer  höchsten  Stelle  Millimeter  unter  dem  festgesetzten
niedrigsten  Wasserstande.  Dieser  ist  am  Kessel  durch  eine  Strichmarke  erkennbar  gemacht,
die  sich  Millimeter  befindet.

2.  Der  Kessel  besitzt  Speiseventil  „  d  durch  den  Druck  des  Kesselwassers
geschlossen  und  ein  Absperr  zwischen  dem  Speiseventil  und  dem  Kessel.

3.  Die  Speisevorrichtungen  bestehen  in

4.  Der  Kessel  ist  mit  einer  versehen,  mit  de  er  von  der  Dampfleitung

  abgesperrt  werden  kann.  Er  ist  ferner  mit  eine
versehen,  mit  d  er  entleert  werden  kann.
5.  Außer  einem  Wasserstandsglase,  das  mit  der  vorgeschriebenen  Marke  für  den  festgesetzten
  niedrigsten  Wasserstand  versehen  ist,  befinde  sich  am  Kessel