Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1849. (15)

(XXL) 
  
Opfergeld, an die Geistlichen und Kirchendiener zu entrichtendes, — Ermäch— 
tigung der Ortsrichter auf dem Lande zu dessen Beitreibung Executions— 
anträge gegen die säumigen Verypflichteten bei den Juftizbehörden anzu- 
bringen und zu verfolgen 
Ortsrichter auf dem Lande — inwiefern selbigen zu Vertretung der Geistlichen 
und Kirchendiener vor Gericht zum Zwecke der Beitreibung rückständigen 
Opfer= und Häuslergeldes im Wege der Erecution Auftrag ertheilt wird 
P. 
Pässe, von Königl. Bayerschen Behörden ausgestellte, — die den Inhabern der- 
selben in hiesigen Landen ertheilten Begünstigungen zu Erleichterung 
des Verkehrs auf der Sächsisch-Bayerschen Eisenbahn betr. 
Parlament, deutsches, — Wahl eines Nationalvertreters für den 15ten, 16ten 
und 19ten Bezirk hierzu . .... 
Parochien, katholische, in den Erblanden — deren Bezirke 
Paß- und Fremdenpolizei — Beitritt der freien Hansestadt Bremen. zu 
den Verträgen wegen deren Erleichterung bei Reisen mittelst der Eisen— 
bahnen 
— — — 
Beitritt des Kurfürstenthume Hessen, des Großherzogthums 
Mecklenburg-Schwerin und des Fürstenthums Schaumburg-Lippe zu den 
Verträgen wegen deren Erleichterung bei Reisen mittelst der Eisenbahnen 
Patrimonialgerichte — welche Kategorien von abgethanen, in deren Archi- 
ven befindlichen Acten vor deren Uebergabe an die Königl. Gerichtsbe- 
hörden zu cassiren sind .. 
Pegau, Stadt, — Bestätigung des Regulaties für vie dasige Spareaffenanstalt 
Penig, Stadt, — Bestätigung des Statuts für die dasige Sparcasse 
Pensionsverein Sächsischer Advocaten für Unterstützung hrer Wittwen und 
Waisen — Bestätigung der Statuten desselben. . 
Personalsteuer, s. Gewerbe- und Personalsteuer. 
Pfarreien, katholische, in den Erblanden — deren Bezirke 
Pferde — deren Ausfuhr aus hiesigen Landen nach Dänemark ist verboten 
Pfordten, von der, Dr. und Staatsminister, — wird auf seinen Wunsch der 
Function eines Staatsministers enthoben 
Pelizeit ehörden — was selbige bei Veranstaltung von wwesecinn auf 
dem Lande zu beobachten haben 
Presse — Ausführung des 89 des hierauf bezugl ichen Gesetzes vom I18en 
November 1848 in Bezug auf Abgabe eines Exemplars von den zum 
Vertriebe im Publieum bestimmten Erzeugnissen an die Oberstnatsan- 
walischafft . .. 
  
Tag. 
5 Febr. 
5 Febr. 
12 Mai 
12 Jan. 
27 Jan. 
15 März 
5 Febr. 
26 März 
22 Juni 
28 März 
20 Jan. 
18 Mai 
22 Jan. 
5 Febr. 
28 April 
24 Febr. 
20 April 
2 Jan. 
5 April 
  
Seite. 
29 
29 
101 
44 
9fg. 
131 
50 fg. 
6 (g. 
108 fg. 
Afg. 
99 
23 
67 
1 fg. 
  
Paragraph. 
1—8
	        
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