Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

  
Angabe Bezeichnung 
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Bezeichnung bei den für Militär- er Behorden, an 
der 
Stellen. 
anwärter nicht aus- 
schließlich bestimmten 
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
bungen zurichten sind, 
wenn es nicht die 
Behörde selbst ist, bei 
der die Anstellung 
gewünscht wird. 
  
Bemerkungen. 
  
7. Leipziger Zeitung. 
Diener, 
* Bureauassfsistenten, 
* Sekretär. 
8. Stenographisches Tandesamt. 
Diener, 
Expedient, 
* Bureauassistent, zugleich Kassenverwalter. 
9. Landesversicherungsanstalt Königreich 
PFachsen. 
Aufwärter, 
Maschinist, 
Erpedienten, 
* Bureauasfistenten, 
* Sekretäre. 
10. Gendarmerieanstalt. 
Diener, 
Gendarmen, 
* Bureaugendarmen, 
* Obergendarmen, 
* Kreisobergendarmen. 
11. Polizeidirektion zu Bresden. 
Kutscher, 
Pferdewärter, 
Wärter für die Heizungs= und Beleuchtungs- 
anlage, 
Hausmänner, 
Diener und Boten, 
Gefangenaufseher, 
Stadtgendarmen, 
* Gefangenhaubinspektor, 
  
  
—... 
  
zur Hälfte. 
abwechselnd. 
abwechselnd. 
zur Hälfte. 
zur Hälfte. 
abwechselnd 
Ministerium des 
Innern. 
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desgleichen. 
dessgleichen. 
  
desgleichen. 
  
  
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Besonderes Erforder- 
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nis für beide Bu— 
reaubeamtenstellen 
ist Kenntnis der 
Stenographie 
Gabelsbergerschen 
Systems.
	        
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