Full text: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen vom Jahre 1908. (74)

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19. 
Geschichte. 
Von den Kandidaten, welche die Lehrbefähigung in der Geschichte nachweisen 
wollen, 
ist zu fordern 
a) für die zweite Stufe: Eine auf geordneten geographischen und chronologischen 
Kenntnissen beruhende sichere Ubersicht der weltgeschichtlichen Begebenheiten, be- 
sonders der griechisch-römischen, der deutschen, der sächsischen und der preußischen 
Geschichte; Bekanntschaft mit der Entwicklung der Verfassungsverhältnisse in 
Sparta, Athen und Rom, namentlich aber in Deutschland, Preußen und Sachsen; 
übersichtliche Kenntnis der sächsischen und preußischen Staats= und der deutschen 
Reichsverfassung; Bekanntschaft mit einigen der bedeutendsten neueren vater- 
ländischen Geschichtswerke; 
b) für die erste Stufe überdies: Genauere Bekanntschaft mit dem Entwicklungs- 
gange der Weltgeschichte und Verständnis für Zusammenhang und innere Be- 
ziehungen der Ereignisse; Darlegung eingehenderer, auch auf Wirtschafts-, Sozial- 
und Verfassungs= sowie Kulturgeschichte sich erstreckender Kenntnisse bezüglich des 
Altertums in der griechisch-römischen, bezüglich des Mittelalters und der Neuzeit 
hauptsächlich in der vaterländischen Geschichte; Bekanntschaft mit den für die 
Hauptgebiete wichtigsten Geschichtsquellen und den Grundsätzen für ihre Ver- 
wertung, sowie mit den literarischen Hilfsmitteln der Geschichtswissenschaft und 
hervorragenden Werken neuerer Geschichtsdarstellung. 
820. 
Erdkunde. 
Von den Kandidaten, welche die Lehrbefähigung in der Erdkunde nachweisen 
wollen, 
ist zu fordern 
a) für die zweite Stufe: Sicherheit in den grundlegenden Kenntnissen auf dem 
1908. 
Gebiete der mathematischen, der physischen und der politischen Erdkunde, sowie 
in der Topik der Erdoberfläche; übersichtliche Kenntnis der Geschichte der Ent— 
deckungen und der wichtigsten Richtungen des Welthandels in den verschiedenen 
Zeitabschnitten, insbesondere auch der Entwicklung der deutschen Kolonien; Ver— 
trautheit mit dem Gebrauche des Globus, des Reliefs und der Karten; Fähig— 
keit, die Grundtatsachen der mathematischen Erdkunde an einfachen Lehrmitteln 
zur Anschauung zu bringen und einige Fertigkeit im Kartenzeichnen und geo— 
graphischen Zeichnen; 
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