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Nr. 74. Bekanntmachung,
die Postordnung vom 20. März 1900 betreffend;
vom 22. August 1908.
Die mit Bekanntmachung vom 23. März 1900 (G. u. V.-Bl. S. 99 flg.) veröffentlichte
Postordnung für das Deutsche Reich vom 20. März 1900 hat durch Erlaß des Herrn
Reichskanzlers vom 13. dieses Monats die nachstehenden anderweiten Anderungen erfahren.
Dresden, den 22. August 1908.
Finanzministerium.
Dr. v. Rüger.
Krüger.
Berlin Wes, den 1 3. August 1908.
Anderung
der
Postordnung vom 20. März 1900.
Die Postordnung vom 20. März 1900 wird in folgenden Punkten geändert und ergänzt:
1. Im § 3 „Außenseite" ist als zweiter Satz des Abs. u (Anderung vom
10. September 1907) einzuschalten:
Ebenso können bei den gegen die Drucksachentaxe zu befördernden offenen Karten (§ 8)
auf dem linken Teile der Vorderseite gedruckte oder durch ein sonstiges mechanisches Ver-
vielfältigungsverfahren hergestellte Angaben jeder Art angebracht werden.
2. Hinter § 18 wird folgender neuer Paragraph eingeschaltet:
§ 18a. Postprotest.
1 Die Postverwaltung kann beauftragt werden, Wechsel zur Zahlung vorzulegen und,
wenn die Zahlung unterbleibt, Protest mangels Zahlung nach den Vorschriften der Wechsel-
ordnung zu erheben. Ausgeschlossen von der Protesterhebung durch die Post sind