Privatlager (Forls.).
— Zulassung gemischter Privattransitlager von Bau= und
Rübhol ohne amllichen Mitverschluß in Memel, Ruß,
Königsberg i. P., Pillau, Danzig, Thorn, Steltin,
Altona, Kiel und Lübeck 80 499; in Tilsit 80 724; in
München 80 770; in Hamburg 88 231.
— für Sternanis (Gewürz) 83 1.
— für Ricinusöl, butterarliges Lorbeeröl und chilenischen
Honig 85 533.
— unter amtlichem Mitverschluß den öffentlichen Niederlagen
gleichgestellt 85 11.
— Ermächtigung der Direktivbehörden vom amtlichen
Mitverschluß bei Privalniederlagen für ausländisches
Roh= und Brucheisen abzusehen 86 33.
für Sago, Sagomehl und Tapioka 86 60.
für westindischen Honig 87 206.
für mineralische Schmieröle 88 69, 75.
c. Theilungslager.
—. Einlagerung bezw. Eingangsverzollung von Flaschenweinen
und Faßweinen in Weintheilungslagern 79 516.
— Feststellung der Litermenge der in Fässern zur und abehenden
Weine 81 237.
— Vollfreie Entfsernung der in Wein- und Spirituosen-Theilungslagern
entleerten Fässer und sonstigen Um.
schließungen, Zollbehandlung der in öfentlichen Niederlagen
oder Privatlagern entleerten Fässer 83 224.
— Abänderung des Regulalivs für Theilungsläger 84
106.
11
— Entrippen von inländischem Taback in Theilungslägern
85 229; 91 44.
— Zollbehandlung von verschieden tarifirten Spirituosen
innerhalb desselben Theilungslagers 88 27.
— Bewilligung von Theilungslagern für die Marine-Verpflegungsämter
89 410.
— Ermächtigung der obersten Landes-Finanzbehörden zur
Verlängerung der fünfjährigen Lagerfrist für Weintheilungslager
90 263.
— Zollbehandlung der in Theilungslagern besindlichen
spanischen Faßweine 94 334.
— Man vergleiche auch: Regulativ, betr. die Niederlagen
für unversteuerten inländischen Taback 80 386.
— Branntwein-Niederlage-Regulativ 87 441.
— Zucker-Niederlage-Regulativ 86 241; 88 312.
— Weinlager-Regulativ 88 253.
Probenehmer (von Siemens) für Brauntwein-Brennereien 88 94;
77.
Probirbank für Harkserwaste in Lüttich. Anerkennung der
Prüfungszeichen dieses Instikuts im Deutschen Reich 94 20.
Progymnasien, s. Lehranstalten.
Proof House in Birmingham. Anerkennung der Prüfungszeichen
für Handfeuerwaffen dieses Instituts im Deutschen
Reich 94 350.
Providence-Inseln. Ausübung der Gerichtsbarkeit 86 897.
Prozesse. Aufstellung von Nachweisungen der auf die Zölle
und Steuern des Reichs bezüglichen Prozesse 80 494.
— Aufnahme der Prozesse über Stempelabgaben in diese
Nachweisungen 83 47.
Prüfungen, s. Aerzte; Apotheker; Apothekergehülfen: Gewichte;
Maaße; Maschinisten auf Seedampsschiffen; Normal-Aichungs-Kommission;
Phyßkalisch-Technische Reichsanstalt;
Pyridinbasen; Seeschiffer und Seesteuerleute; Thierärzte;
Vergoldungen; Zahnärzte; Normale.
Priüfungszeichen, ausländische, für Handfeuerwaffen. Anerkennung
im Deutschen Reich der Prüsungszeichen der
Probirbank für Handseuerwassen zu Lüttich 94 20; der
„Gunmakers Company“ in London und des „Proof House“
in Birmingham 94 360.
Puder, Tarasätze 85 209, 265.
Puerto-Cabello, Hasen in Venezuela. Verbot der Einfahrt bei
Vacns 433, und ohne Genehmigung der Zollbehörde
Pulver, Verbot der Einfuhr in die Türkei 74 249.
Pumpen. Aufnahme der Dampftaucherpumpen in die Nachweisung
der gewöhnlichen Schiffsutensilien (Anlage E 1 zu
den Normatiobestimmungen für die Hafen-Regulative)
153.
Putztücher, baumwollene, gerauhte. Zolltarifirung in Ausführung
des Handelsvertrags mit Belgien 94 268.
Pyridinbasen. Als Denaturirungemittel darf ein Gemisch von
4 Theilen Holzgeist und 1 Theil Pyridinbasen verwendet
werden 87 570. Beschaffenheit derselben als Bestandtheil
des allgemeinen Denaturirungsmittels 87 426; 88 228.
Anleilung zu deren Prüfung 88 229.
Pyrmont, s. Waldeck und Pyrmont.
O.
Quarantäne. Veterinärpolizeiliche Behandlung der aus dem
Auslande auf dem Seewege zur Einfuhr gelangenden
Wiederkäuer und Schweine 95 316.
— Grundsätze für die Einrichtung und den Betrieb von See-Ouarantäneanstalten
für ausländisches Vieh 95 317.
— Festsetzung der Quarantänefrist auf zehn Tage für die aus
Dänemark und Schweden-Norwegen in Deutschland zur
Einfuhr gelangenden Wiederkäuer und Schweine 95 349.
Queensland. Porto für den Korrespondenzverkehr mit O. via
Triest 78 407.
— Postanweisungsverkehr mit O. 75 817; 80 152.
Quittungskarte für die Invaliditäts= und Alterversicherung.
Formular 90 175. Abänderung 93 235 und Beilage zu
r. 81.
Quotient der Syrupe und Melassen.
88 198.
— Bestimmung des Quotienten für Steuerzwecke 88 292.
— S. a. Raffinose.
Definition des Begriffs
R.
Raffiuose. Untersuchung raffinosehaltiger Syrupe und Zucker
“ 296; 89 197.
— Feststellung des Quotienten der auf Raffinosegehalt zu
untersuchenden Zuckerabläufe und Feststellung des Zuckergehalts
raffinoseverdächtiger krystallisirter Zucker 211.
Realgymnasien, Realschulen, s. Lehranstalten.
Realschüler, Nichtberechtigung zum Studium der Medizin
5 163
Reblausbekämpfung. Verbot der Einfuhr bewurzelter Neben
nach Oesterreich-Ungarn 74 51.
— Desgl. bewurzelter Reben und Stecklinge nach Ungarn
75 90; desgl. von Weinreben und Theilen des Beinstocks,
Trauben ausgenommen 79 648.
— Desgl. bewurzeller Reben, von Schnittreben sowie von
Theilen des Weinstocks, mit Ausnahme der Tranben,
nach Oesterreich 79 666.
— Desgl. von Trauben u. s. w. nach der Schweiz 77 471,
511; 78 487; 79 595.
— Desgl. nach Porkugal 78 684.
Desgl. von Pflanzen jeder Art nach Griechenland 80 7.
Asfnör der zur Kategorie der Rebe nicht gehörigen
Vegetabilien aus dem Reichsgebiete in die Gebiete der
bei der internationalen Reblaus-Konvention betheiligten
Staaten. Verzeichniß der Zollstellen, über welche die
Einfuhr erfolgen darf nach
Oesterreich-Ungarn 83 238, 289; -
Frankreich 83 239;
Portugal 83 239;
der Schweiz 83 239; 86 82, 294;