Contents : Blätter für Rechtsanwendung. LIX. Band. (59)

Oberstrichterliche  Entscheidungen.  309

Ausnahme  von  jenem  Princip  zu  machen  ists),  für  welche
der  Gesetzgeber  jedoch  hier  keine  genügende  Veranlaßung
findet.

Mittheilungen  aus  der  Rechtsprechung  des  Kgl.

Bayer.  Obersten  Landesgerichts  in  München.
Civikrecht;  Civilproceß.

Rechtsverkehr  mit  Bauplätzen.  Qualitative
  Identität  des  Vertragsgegenstands.
Modus  bei  Vertragsverhältnissen.  Beweggrund.
  Bayer.  L  R.  Wenn  die  Eigenschaft  der  Sache
nach  dem  Verkehrsleben  deren  Identität  als  Waare  bestimmt,
  kann  der  Irrthum  über  die  Eigenschaft  dem
Irrthum  über  die  Identität  des  Vertragsgegenstands
möglicher  Weise  in  einem  concreten  Falle  gleichgestellt
werden,  somit  die  Wirklichkeit  des  erklärten  Willens  ausschließen.
  In  diesem  Falle  wird  dann  allerdings  auch
ein  rechtswirksamer  Vertrag  gar  nicht  existent.  Ein
solcher  Fall  ist  aber  nicht  gegeben.  Denn  der  Berufungsrichter
  hat  thatsächlich  festgestellt,  daß  nach  dem  Gutachten
der  Sachverständigen  die  verkauften  Flächen  wirkliche
Bauplätze  sind.

Die  Beklagten  glaubten  einen  Bauplatz  zu*  erwerben,
  den  sie  alsbald  überbauen  könnten.  Sie  erwarben
  einen  solchen,  dessen  Ueberbauung  erst  nach
Beseitigung  baupolizeilicher  Hindernisse,  die  ihnen  wohl
bekannt  waren,  möglich  war.  Sie  täuschten  sich  also  über
die  Eigenschaft  des  Objects,  wodurch,  sofern  nicht  die
Identität  desselben  alterirt  erscheint,  die  Nichtigkeit  des
Vertrags  keineswegs  bewirkt  wird.  Denn  ein  solcher
Irrthum  würde  sich  nur  darstellen  als  ein  Irrthum  in

*)  Stobbe,  deuisches  Privatrecht  8  27  III  (S.  185—186);
Windscheid,  Pand.  8  32.