1. Die Errichtung des Deutschen Reichs durch Kaiser Wilhelm den Großen. 250
Als Stellvertreter des Königs (seit 1857) hatte der Prinz die Regierung
mit Selbstverleugnung ganz im Sinne seines Bruders geführt; als Prinzregent
(seit 1858) aber war er selber verantwortlich und durfte nach eigener
Uberzeugung handeln. Vor versammeltem Landtage schwur er, die Verfassung
des Landes unvperbrüchlich zu halten, berief ein liberales. Ministerium und
legte ihm in klaren, entschiedenen Worten die Grundsätze dar, nach denen er
die Regierung zu führen gedenke. Das Wohl der Krone und das des Landes,
sagte er, sei unzertrennlich. Die Armee, die Preußens Größe geschaffen, müsse
mächtig und angesehen sein; nach außen müsse Preußen seine Unabhängigkeit
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wahren, in Deutschland nur moralische Eroberungen machen. Die Welt müsse
wissen, daß es überall das Recht zu schützen bereit sei. Bald sollte Europa
erfahren, daß in Preußen das Staatsruder in fester Hand ruhte.
In dem Kriege, den 1859 Sardinien mit französischer Hilfe gegen
Osterreich um die Vorherrschaft in Italien und um die Einigung dieses
Landes führte und in dem Osterreich die Lombardei verlor, sah sich Preußen
genötigt, zur Verhütung eines französischen Ubergriffs einen Teil seines Heeres
kriegsbereit zu machen. Dabei wurden empfindliche Mängel des preußischen
Heerwesens bloßgelegt. Obwohl nämlich seit 1814 jeder Preuße wehrpflichtig war,
wurden trotz der stetigen Zunahme der Bevölkerung von 11 auf 18 Millionen
doch jährlich nur 40 000 Rekruten eingezogen; da sie drei Jahre in der Linie
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