Metadata : Unser Preußen.

730  Rechtspflege.

Preußens,  das  damals  der  Hannoveraner  Leonhardt  leitete,  gelang  es  im  Jahre
1874  drei  große  Entwürfe,  die  Zivilprozeßordnung,  die  Strafprozeßordnung  und
das  Gerichsverfassungsgeset,  die  bei  der  Abhängigkeit  jeder  dieser  Materien  von
der  anderen  in  untrennbarem  Zusammenhang  standen,  vorzulegen.  Nicht  geringer
war  die  Arbeitskraft,  die  darauf  der,  "
Ausschuß  des  Reichstags  unter  Miaquels  Leitung  den  Entwürfen  widmete.  Am
21.  Dezember  1876  wurden  nach  Beseitigung  mancher  Anstände  alle  drei  Entwürfe,
  sowie  eine  Konkursordnung  angenommen,  bald  darauf  erhielten  sie  die
Zustimmung  des  Bundesrats,  wurden  publiziert  und  der  Beginn  ihrer  Gesetzeskraft
  auf  den  1.  Oktober  1879  festgesetzt.  Oeffentlichkeit  und  Mündlichkeit  des
Verfahrens,  freie  Beweiswürdigung  durch  den  Richter,  der  nicht  mehr  aus  Akten,
sondern  aus  Rede  und  Gegenrede  der  Parteien  seine  Ueberzeugung  schöpft,  Schwurgerichte
  und  Schöffengerichte,  d.  h.  die  Heranziehung  des  Laienelementes  zur
Urteilsfällung,  vollste  und  unbedingte  Unabhängigkeit  der  Richter  von  jedem  amtlichen
  Einfluß,  Sicherung  des  Strafvollzuges  und  Schutz  der  Angeklagten,  Gliederung
  des  Instanzenzuges  in  möglichst  viele,  in  ihrer  Zuständigkeit  erweiterte  Amtsgerichte,
  in  Oberlandesgerichte  und  endlich  über  die  Einzelstaaten  hinausgreifend  in  das
nach  Leipzig  verlegte  Reichsgericht:  das  waren  die  Hauptresultate  einer  im  Sinne
gesicherter  Rechtssprechung  wie  der  Einheit  des  deutschen  Volkes  unternommenen
Reform,  die  überdies  noch  durch  eine  Rechtsanwaltsordnung  und  Regelung  der
Konsulargerichtsbarkeit  vervollständigt  wurde.  Mehrfach  sprach  Kaiser  Wilhelm,
der  sich  mit  der  ihm  eigenen  Gewissenhaftigkeit  aufs  sorgfältigste  in  diese  ihm  fernliegenden
  Dinge  eingearbeitet,  seine  Freude  und  Befriedigung  über  das  Gelingen  aus.

Es  war  aber  auf  dem  Gebiet  der  Rechtspflege  noch  mehr  geschehen,  und
wenn  das  Verfahren  einheitlich  geregelt  wurde,  so  war  auch  beinahe  noch  notwendiger,
  das  materielle  Recht,  nach  dem  geurteilt  werden  sollte,  zu  einem  einheitlichen
  zu  gestalten.  Deun  nicht  nur  zerfiel  Deutschland  in  die  drei  großen
Rechtsgebiete  des  preußischen  allgemeinen  Landrechts,  des  Code  Napolêon  und
des  gemeinen  Rechts,  sondern  in  unsagbar  viele  Kanäle  hatte  sich  das  Rechtsleben
  ergossen,  hatte  sich  weiter  und  weiter  zersplittert,  und  Provinzial=  wie  Lokalrechte
  hatten  auch  jene  großen  Gebiete  durchlöchert,  also  daß  wohl  vor  den  Thoren  der
Stadt  ein  anderes  Rechtens  war  als  innerhalb  ihrer  Mauern.  In  der  Natur
der  Sache  aber  liegt  es,  daß  die  überaus  umfassende  Aufgabe,  die  hier  zu  lösen
war,  Jahre  und  Jahre  der  schwer  wiegendsten  Arbeit  voraussetzte.  Doch  mit  solchem
Eifer  arbeitete  die  auf  einen  Beschluß  des  Bundesrats  1874  eingesetzte  Konimission,
daß  der  Kaiser  noch  die  Veröffentlichung  des  in  erster  Lesung  fertig  gestellten  Entwurfs
  nebst  den  Motiven  erlebte  (Januar  1888

Kaum  jemals  aber  hatte  sich  eindringlicher  und  überzeugender  die  fruchtbringende
Kraft  großer  Kriege  erwiesen  als  diesmal,  und  in  vorher  kaum  zu  ahnender  Weise  hob
sich,  worauf  wir  noch  zurückkommen,  jeglicher  Handel  und  jegliche  Industrie.  Freilich
der  Milliardensegen  aus  Frankreich  traf  in  Deutschland  die  Verwaltung  wie  den  Geldmarkt
  völlig  unvorbereitet  und  hilflos,  so  daß  es  kaum  fehlen  konnte,  daß  ein  Taumel
des  Schwindels  die  Menschen  überfiel,  der  Gefahren  und  Unsauberkeiten  genug  zeitigte.
Doch  war  das  vorübergehend,  kaum  hatte  man  den  Finger  auf  die  Wunde  gelegt,
als  sie  schon  heilte,  und  der  Krach,  der  Börse  und  Aktiengesellschaften  zum  Opfer
fielen,  wirkte  doch  wieder  reinigend.  Unter  ganz  anderen  Bedingungen,  mit
weit  größeren  Erfolgen  arbeitete  im  deutschen  Reich  der  Handel,  die  Industrie,