Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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die eingeborenen Stämme bereits befriedet. Die 
Bascholänder waren seit langen Jahren ein Herd 
der Unruhen und der Schauplatz zahlreicher, teil- 
weise noch ungefühnter Europäermorde und hef- 
tiger Kämpfe größerer und kleinerer Abteilungen. 
Den Mittelpunkt und Rückhalt aller Feindselig- 
keiten bildete der nordöstlich Bascho wohnende 
Stamm der Badschama, der auch die 1904 an 
einem Tage erfolgte Ermordung von fünf Euro- 
päern auf dem Gewissen hatte. 
Nach Aussage von Gefangenen hatte der Tod 
des Hauptmanns Glauning, als ein in des Negers 
Augen ungeheuerer Erfolg, aufreizend gewirkt, 
so daß sich nun alle Stämme zum Kampfe rüsteten. 
Doch stellten sie sich nicht zu offenem Widerstande, 
sondern nutzten die Gunst des Geländes (hohes 
zerklüftetes Gebirge bzw. dichter Busch und Ur- 
wald in der Ebene) aus und versuchten sich in 
Überfällen der auf engen Pfaden auseinander- 
gezogenen Kolonnen, der Nachtlager und der 
einzelnen Patrouillen. Vor der Ülbberlegenen 
Truppe zogen sie sich in ihre Schlupfwinkel zurück, 
einzeln standen sie in vorbereiteten Verstecken 
unmittelbar am Wege mit der Schußwaffe bereit, 
um die farbigen Soldaten unbehelligt vorbei zu 
lassen, auf den Europäer aber das vorher ein- 
gerichtete Gewehr abzuschießen. So war im 
Jahre 1903 Oberleutnant Adametz hier schwer 
verwundet worden, so war Hauptmann Glauning 
jetzt bei Atscho gefallen. Zur Sicherung Pa- 
trouillen seitwärts des Weges vorzutreiben, er- 
laubte der dichte Busch nicht immer, auch konnte 
dadurch der Vormarsch der Kolonne verlangsamt 
und der Erfolg des Tages leicht in Frage gestellt 
werden. Die Bewaffnung dieses zähen, kriege- 
rischen Volkes besteht trotz des Handelsverbots in 
unserem Schutzgebiet fast durchweg aus Gewehren 
(Vorderladern), die gegen Gummi und Elfenbein 
über die nahe englische Grenze hinweg bezogen 
werden. Eine friedliche Unterwerfung war somit 
bei der Unversöhnlichkeit und der hinterlistigen 
Kampfweise der Eingeborenen ausgeschlossen; es 
mußte also von vornherein von der Waffe 
energischer Gebrauch gemacht und der Feind 
systematisch zur bedingungslosen Unterwerfung ge- 
zwungen werden. 
Major Puder setzte deshalb am 16. März 
zunächst die beiden Kompagnien von Datscho aus 
  
gegen die Assumbos und Badschamas, die 
beiden Hauptstämme, von Westen und Osten um- 
fassend an. Wie erwartet, zog der Gegner in 
die Berge und die Kompagnien vereinigten sich 
kampflos am 20. März in dem verlassenen Haupt- 
dorfe Ntemele. Von hier aus streiften nun 
stärkere und schwächere Patrouillen die Umgegend 
ab. Nach mehrtägigen, andauernden, für den 
Gegner verlustreichen Kämpfen stellte sich aber 
mehr und mehr heraus, daß die feindlichen 
Stämme in südlicher Richtung, in bisher fried- 
liche Gebiete, auswichen und die Gefahr weit- 
ausgreifender Aufstände hervorriefen. Major 
Puder begab sich daher mit der 6. Kompagnie 
am 3. April in zweitägigem Marsche nach Bascho, 
um die Assumbos und Badschamas auch von 
Süden her einzukreisen und anzufassen. Gleich- 
zeitig sollte auch mit den von der Küste ein- 
getroffenen Verstärkungsmannschaften und mit der 
Besatzung von Bascho zusammen die Unterwerfung 
der westlich Bascho gelegenen Gebiete vorge- 
nommen werden. 
In wochenlangen Kämpfen durchzogen die 
in größeren und kleineren Abteilungen aufgelösten 
Kompagnien das Land. Hierbei fiel der Ober- 
häuptling Etu der Assumbos, die Häuptlinge der 
Badschamas Aboko und Tukwaja wurden ge- 
fangen. Der Häuptling von Oboni wurde zum 
Tode durch den Strang verurteilt, weil er im 
Jahre 1904 die Ermordung eines weißen Fak- 
toristen veranlaßt hatte. Jetzt erst gaben die 
einzelnen Unterstämme allmählich ihren hart- 
näckigen Widerstand auf und unterwarfen sich, 
zumal sie ihrer Führer beraubt waren. 
Diesseitige Verluste: Farbige: 13 tot, 
5 schwer verwundet, 3 leicht verwundet; 
Gegner: 491 tot, 84 gefangen; 144 Gewehre 
erbeutet. 
In den Friedensbedingungen wurden die 
Eingeborenen zum unbedingten Gehorsam gegen- 
über dem Posten Bascho, zur Leistung von Kriegs- 
zahlungen in Gummi, Elfenbein bzw. Vieh, zur 
Stellung von Tributarbeitern und zum Wegebau 
verpflichtet. Außerdem wurde ihnen bekannt ge- 
geben, daß sie sich demnächst auch der Friedens- 
besteuerung zu unterwerfen hätten. Zur Erfüllung 
der auferlegten Kriegssteuern wurde den Bascho- 
stämmen eine dreimonatliche Frist gewährt.
	        
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