Full text: Deutsches Kolonialblatt. XIX. Jahrgang, 1908. (19)

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einen amtlichen Erlaubnisschein erhalten haben, 
sowie die Angehörigen der dort ansässigen Ein- 
geborenenstämme ausgenommen. Zuwiderhand- 
lungen gegen das Verbot werden bei Weißen mit 
Geldstrafe bis zu 5000 JIk oder bezw. und Ge- 
fängnisstrafe bis zu drei Monaten bestraft. 
Gegenstände, welche unter Umgehung des Verbots 
in den Caprivi-Zipfel eingeführt oder dort er- 
worben werden, unterliegen der Einziehung. Auf 
Grund der letzteren Bestimmung wird insbesondere 
die Möglichkeit gegeben sein, die vom Caprivi- 
Zipfel aus über das Betschuanalandgebiet nach 
der Ostgrenze unseres Schutzgebietes herabziehenden 
Händler, die vielfach Gehörne und Felle in er- 
heblichen Mengen bei sich führen, zu fassen. 
Zwecks Durchführung der Verordnung ist der 
bisherige Distriktschef in Gobabis, Hauptmann 
Hauptmann Streitwolf, der es sich angelegen sein 
lassen wird, möglichst eingehende Erkundigungen 
über die Verhältnisse jenes Teils unseres Schutz- 
gebiets anzustellen, wird zunächst als Resident 
des Caprivi-Zipfels in jenen Gegenden ver- 
bleiben. Es steht zu hoffen, daß durch das Zu- 
sammenwirken mit den britischen Polizeibehörden 
der Zweck der Expedition, den Caprivi-Zipfel zu 
säubern, erreicht wird. 
Der Bau der Eisenbahn Seehelm—Kalkfontein 
ist nach einer telegraphischen Meldung des Gou- 
vernements bis Holoog (km 67) vorgeschritten. 
Der Betrieb wurde bis zu der genannten Station 
bereits eröffnet. 
Streitwolf, mit zwei Weißen (einem Feldwebel — 
und einem Sanitätssergeanten), sowie zwölf 
Polizisten nach dem Caprivi-Zipfel entsandt worden. Deutsch-Ostafrika. 
Mit Zustimmung der britischen Behörde zieht 
die Expedition durch das britische Betschuanaland, 
Usambara-Eisenbahn. 
und zwar über den NRgami-See nach Kasungula, (2. Druckfehlen- - erichtigung3 # deer (üimast 
. . ... - eröffentlichten 
um mit den englischen Polizeistationen an diesem übersicht über die Betriebsergebnisse der 
Platze und in Sesheke Fühlung zu nehmen. 
Es besteht völliges Einvernehmen mit der britischen 
Kolonialbehörde, welche in dem Zusammenfluß 
von zweifelhaften Elementen auf unserem Gebiet 
mit Recht auch eine Gefahr für die Ruhe in der 
  
lisambara-Eisenbahn 19056/1907 sind durch ein 
Versehen der Druckerei am Schlusse in den Ausgabe- 
und Einnahme-Ziffern die Kommata ausgefa ie 
vier letzten Zeilen des Artikels sind schendermaßen 
zu lesen: 
britischen Machtsphäre sieht und deshalb einem im Rechnungsjahre: Ausgabe: Einnahme: 
Zusammengehen mit dem Kaiserlichen Gou- 1205 · IZZZ 338 * 
vernement in dieser Frage gern zugestimmt hat. 1007 1,849 3.872 
Togo. 
Nachweisung der bel den Sollämtern des Schutzgebiets Logo im MOonat September 1908 fällig 
gewordenen Jollbeträge. 
  
  
  
  
  
  
  
  
(Val. „Deutsches Kol. Bl.“ 1908, Nr. 21, S. 1056.) 
Gesamtbetrag der fällig gewordenen Zölle im obigen G 
ä Monat des Rechnungsjahres egen den gleichen 
Namen der Zollämter hnungsjah — Zeitraum des 
bei welchen die Zölle 1908 1007 Vorjahres 
fällig geworden sind Einfuhr ê Ausfuhr Zusammen Einfuhr iw Zusammen mehr weniger 
. 1 % 4 
· : 
Lome . Zollamt94368,25 201,25 94 569,5059 794,60 92.—-— 59 8860,604 682,00 — 
Anecho - — — — 14 113,45 82,25 14 195.70 — 14 195,70 
Agbanake - 24,10 1.— 245,10 156,35 12,2 168.60 76,60. 
Tolpli 281,50 —, 50 282.— 126,10 — 126,10 155.90 — 
Noepe .. - 2832,10 571,25 3 403,35 137.85 339,50 777.3522.— »- 
Ho. Zollhebestelle 107,85 90.— 197.85 277,45 275.— 552,415 354, 60 
Kpandu - 192, 05 90.— 282.95 388,60 75.— 163.60 180,65 
Kete-Kratschi - 386, 90 4.— 390, 90 544,15 2,25 546, 40 155, 50 
Tetetu - 27,.50 1.10 28.60 1.— — 41.— "„ 12,40 
Agome-Palime 190,70 — 100.70 — — — 190.70 — 
Im ganzen. 059,10 99 500.9575 879.55 87825 76 757.80 37732.— 14 893.65 
22 833.15 — 
  
 
	        
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