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mit 6 v. H. Die vom Reich garantierte Schuld
vom Jahre 1892 (600 000 ), welche seinerzeit
als Notstandsanleihe aufsgenommen wurde, ist mit
3 v. H. zu verzinsen.
2. Handel.
Der Gesamtimport der Kolonie betrug dem
Werte nach 1905: 26 944 399,20 Rs., 1906:
29 588 255,25 Rs., die Gesamtausfuhr 1906:
41 156 120,02 Rs. gegen 36 843 046,15 Rs. im
Vorjahre. Von der Einfuhr entstammten aus
dem Vereinigten Königreich Waren im Werte von
5 112 629 Rs., aus britischen Besitzungen Waren
im Werte von 11 708 906 Rs. Bei der Ausfuhr
sind die korrespondierenden Ziffern 2 823 827 Rs.
bzw. 32 533 375 Rs.
Die Bewegung des Handels in den letzten
fünf Jahren zeigt folgende Tabelle:
Einfuhr Ausfuhr
Rs. Rs.
1902 30 738778 38 341 695
1903. 39 269 847 37 794 266
1904. 35 416 624 44 545 320
1905. 26 944 399 36 843 046
1906 29 588 255 41 156 120
Unter den Produkten, welche die Kolonie aus-
führt, nimmt bei weitem die wichtigste Rolle der
Zucker ein. Von dem Gedeihen des Zuckerrohres
wie von den Weltmarktreisen für Zucker hängt
im wesentlichen das Wohlergehen der ganzen
Kolonie ab.
Es wurde Zucker exportiert:
1902 150 305 678 kg 30 598 229 Rs.
19038 170 416 541-: = 34 495 795
1904. 197 825 666 = 40 512 462
1905 154 194 858 = 34 537625=
1906 186 389 239-- 37 763 843
Die Hauptabnehmer für Zucker aus Mauritius
sind Indien, die südafrikanischen Kolonien Groß-
britanniens und der ferne Osten.
Eine wichtige Rolle spielen bei der Ausfuhr
ferner die Nebenprodukte der Zuckergewinnung
(Sirup, Rum usw.). An Mauritius-Hanf (Aloe-
fasern) wurden 1906 1 949 878 kg im Werte
von 737 602 Rs., Vanille 4128 kg im Werte
von 29 177 Rs. ausgeführt.
Organlsation der Malsausfuhr aus Sübafrika.
Die Vereinbarungen, die auf einer kürzlich
in Pretoria stattgehabten Konferenz von Ver-
tretern der Eisenbahnverwaltungen, der land-
wirtschaftlichen Departements und anderen In-
teressenten über die Ausfuhr von Mais aus
Südafrika getroffen wurden, sind in einem Artikel
der Zeitschrift = Star vom 1. Februar d. J.
wiedergegeben.
Nach dem Abkommen hat der Maisproduzent
jetzt lediglich ohne Hilfe eines Vermittlers oder
Agenten seinen Mais der Eisenbahn zu über-
geben, und die Bahnverwaltung übernimmt dann
alles übrige bis zum Verkaufe des Mais an den
europäischen Käufer. Die Bahnverwaltung handell
selbst als Agent und übernimmt auch kleine
Partien von Mais, vorausgesetzt, daß sie vorher
vom Regierungs-Sortierer untersucht worden sind.
Einstweilen ist es aber noch nicht möglich, auf
die abgelieferten und vom Sachverständigen als
gut befundenen Maisvorräte einen Vorschuß zu
nehmen, so daß der Landwirt gleich in die Lage
versetzt wird, alsbald einen Teil der Arbeitskosten
und Mühen ersetzt zu bekommen und das so Er-
haltene wieder gewinnbringend bei der nächsten
Aussaat und Ernte zu verwerten. Es kann aber
angenommen werden, daß die Bemühungen der
Kolonialverwaltungen in dieser Richtung noch
von Erfolg gekrönt sein werden.
Durch eine Gradierung der verschiedenen
Maissorten, die mit ziemlicher Strenge durch-
geführt werden soll, ist die Vorkehrung getroffen
worden, daß keine schlechten Qualitäten ausgeführt
werden und dadurch die Erzeugnisse des süd-
afrikanischen Marktes in Verruf geraten. Alles,
was unter einem bestimmten Grade ist, soll mit
der in die Augen springenden Marke Belowm
grade versehen werden. Das System einer
Regierungsaufsicht und der Markierung soll von
Australien übernommen worden sein.
Die einzelnen Grade für südafrikanischen Mais
sind folgende: White, A. 1 und A. 2; Vellow,
A. 1 und A. 2 und Mirxed, A. 1 und A. 2.
Die Grade Nr. 1 und 2 unterscheiden sich
dadurch voneinander, daß die ersteren als
„choice= angesehen werden, während die letzteren
einer Qualität gleichgeachtet werden, die an
anderen Orten mit F. A. C. (lair average quality)
bezeichnet wird.
Es wurde weiter auf der Konferenz der Be-
schluß gefaßt, die Exportmarken für südafrika-
nischen Mais als Handelsmarken in England, den
Kolonien und den anderen in Betracht kommen=
den Ländern eintragen zu lassen. Diese Marke
soll bestehen aus einer Krone und den Buch-
staben = 8. und A. zu jeder Seite der Krone,
darüber dann die Worte: Government Graded
Maize A, 1 White“ usw. An Stelle der Worte
A, 1 White usw. wurde eine Bereinfachung
vereinbart, darin bestehend, daß nur W 1 und
W 2, V 1 und V 2 und M 1 und M. 2 als
Unterscheidungen gebraucht werden sollten. Schritte
sollen endlich unternommen werden, um zu ver-