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12) wenn der, Forstfravler ruͤckfaͤllig ist;
der Ruͤckfall gilt jedoch nur dann als
allgemeiner Strafschaͤrfungsgrund, wenn
derjenige, welcher schon wegen irgend
eines Forstfrevels zu einer Strafe
verurtheilt wurde, binnen Jahresfelst
seit dieser Verurtheilung einen abermaligen
oder mehrere Forstfrevel von
was immer für einer Art begeht;
wenn der Frevel in der Absicht verübt
wird, um die Walderzeugnisse in
Natur oder verarbeitet ganz oder theilweise
zu verdußern; diese Absicht wird
gesetzlich vermuthet, wenn nach Beschaffenheit
der entwendeten Wald-=Erzeugnisse
und der persönlichen oder
häuslichen Verhäálmisse des Frevlers
jene Gegenstände nicht wohl zur eigenen
Verwendung bestimmt sein
konnten.
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Art. 59.
Die Wirkung eines oder mehrerer
bei einem Forsifrevel zusammentreffender
Strafschärfungsgründe besteht darin, daß
die einfache Strafe um die Hälfte erhöht
werden muß, und bis zu ihrem dreifachen
Betrage erhöht werden kann.
Hiebei darf jedoch die in dem Areikel
51 festgesebzte höchste Dauer der Arreststrafe
und in denjenigen Fällen, in welchen für
die Geldstrafe ein niedrigstes und höchstes
100
Maß festgesetze ist, auch nicht das höch#e
Maß der Geldstrafe überschritten werden.
Art. 60.
Ist Jemand durch einen im. Walde
oder in dessen Nähe erlittenen Unfall erweislich
in die Nothwendigkeit versez# eine
durch das gegenwärtige Gesetz mit Strafe
bedrohte Handlung zu begehen, so ist er
zwar zum Ersatze des Werthes und des
Schadens verpflichtet, unterliegt jedoch keiner
Bestrafung, wenn er den Vorfall innerhalb
vierundzwanzig Stunden einer der im
Artikel 113 bezeichneten Personen oder
dem Waldbesitzer anzcige
Art. 61.
Der Straffällige haftet, ausser der
Strase, für den Schaden, welchen er durch
die Uebertretung oder den Frevel verursacht
hat, und bei Forstfreveln auch für den Ersatz
des Werthes.
Art. 62.
In Bezug auf Forstfrevel richtet sich
der Ersatz des Werthes, sowie des Scha—
dens nach den Bestimmungen des gegenwärtigen
Gesehes.
Art. 63.
Der durch eine Forstpolizeiübertretung
begründete Eneschädigungsanspruch kann nur