Full text: Deutsches Kolonialblatt. XX. Jahrgang, 1909. (20)

Landerwerb siehe näheres unter Verordnungen. 
Maß= und Gewichtsangaben siehe näheres unter 
Bekanntmachungen. 
Moskitos. Vernichtung von Moskitolarven durch 
Fische. Von Regierungsarzt Dr. Liebl in Anecho 
Ol-Bereitung. Die Olpalmsorten und die Auf- 
bereitung der Olfrüchte im Bezirk Lome-Land. 
Von Bezirksamtmann Leutnant Schlettwein 
Pflanzungsgesellschaft Kpeme in Togo. 
V. Geschäftsbericht für Mai 1908 bis April 1909 
Postalisches. Eröffnung einer Reichstelegraphen- 
anstalt für internationalen Verkehr in Sokode 
—.— Einrichtung einer Postagentur in Sokode 
—.— Zulassung der Postagenturen in Atakpame, 
Porto Seguro und Sokode zur Teilnahme am 
internationalen Postpakeidienst 
*Rechtspflege. Übersicht über die Geschäfte des 
Kaiserlichen Gerichts in Togo wahrend des 
Kalenderjahres 19008 
Reiseberichte. Eine forstwissenschaftiiche Studien- 
reise. 
Schiffsverkehr siehe unter Verordnungen. 
Schlafkrankheit siehe Gesundheitspflege. 
Studienreisen siehe Reiseberichte. 
* Berordnungen. Verordnung des Gouverneurs 
von Togo, betreffend den Schiffsverkehr auf den 
Reeden des Schutzgebiets Togo. Gesenordnung. 
Vom 6. Februar 1909 . 
*—.— Verordnung des Gouverneurs von Togo, be- 
trefsend den Erwerb von Rechten an herrenlosem 
Lande. Vom 5. September 1908: . 
*—.— Verordnung des Gouverneurs von Togo, be- 
treffend die Heimbeförderung von Privatangestellten 
und unterhaltlosen Weißen. Vom 5. Juni 1909 
* —.— Verordnung des Gouverneurs von Togo, be- 
treffend Verhütung und Bekämpfung ansteckender, 
gemeingefährlicher Krankheiten. Vom 29. Mai 1909 
*—.— Verordnung des Gouverneurs von Togo, be- 
treffend den Betrieb und Verkehr auf der Landungs- 
brücke in Lome. (Brückenverordnung.) Vom 
5. Juni 1909 
— Branntweinverordnung des Gouverneurs r von 
Togo. Vom 14. Juli 1909. (Mit einer Skizze) 
*—.— Verordnung des Gouverneurs von Togo, betr. 
die Anzeigepflicht bei Todesfällen und die Beerdi- 
gung von Leichen. Vom 20. Oktober 1909 
Zollwesen. Nachweisung der bei den Zollämtern 
des Schutzgebiets Togo fällig gewordenen Zoll- 
beträge 61, 123, 277, 329, 443, 529, 635, 824, 892, 
1004, 
Südwestafrika. 
Angoraziegenzucht. (Siehe auch näheres unter 
Berordnungen.) 
—.— Ausfuhr von Angoraziegen aus der Kapkolonie 
nach Deutsch-Südwestafrika .... 
399 
406 
IX 
745 
183 
295 
355 
1136 
442 
301 
481 
684 
718 
769 
884 
1121 
1103 
Biiersteuer siehe 
.1024 
Angoraziegenzucht. Ausfuhr von Angora-Böcken 
und -Mutterziegen aus Betschuana= und Swasiland 
nach Deutsch-Südwestafrika 
—.— Zulassung der Ausfuhr von Angoraziegen aus 
Natal nach Deutsch-Südwestafrika 
—.— Zulassung der Ausfuhr von Angoraziegen aus 
Transvaal nach Deutsch-Südwestafrika 
Apotheke in Swakopmund. .. 
—.— Errichtung von Apotheken 
Ausfuhrzoll, Erhebung eines solchen auf Dia- 
manten, siehe näheres unter Verordnungen. 
*Ausführungsbestimmungen des Gouverneurs 
von Deutsch-Südwestafrika zur Branntwemnsteuer= 
Verordnung vom 18. September 1908. Vom 
3. Oktober 1908. 
*—.— Ausführungsbestimmungen des Gouverneurs 
von Deutsch-Südwestafrika zur Kaiserlichen Ver- 
ordnung, betreffend Zwangs= und Strafbefugnisse der 
Verwaltungsbehörden in den Schutzgebieten Afrikas 
und der Südsee vom 14. dun 1905. Vom 
21. Dezember 1908 .. 
*—.— Ausführungsbestimmungen zur Verordnung, 
betreffend die Besteuerung der im deutsch-südwest- 
afrikanischen Schutzgebiete hergestellten Biere. Vom 
20. Februar 1909 . 
Bankwesen. Deutsche Afrika- Bank A. G. Aus 
dem Bericht für das 3. Geschäftsjahr 1908 
Baupolizeiverordnung siehe Verordnungen. 
* Bekanntmachungen. Bekanntmachung des Kaiser- 
lichen Hafenamts in Swakopmund 
*—.— Bekanntmachung des Gouverneurs von Deutsch- 
Südwestafrika, betrefssend Ausdehnung der Hunde- 
steuer auf die Wohnplätze Seeheim und Koes 
(Bezirk Keetmanshoop). Vom 29. März 1909 
*—.— Bekanntmachung des Gouverneurs von Deutsch- 
Südwestafrika, betreffend Aufhebung der Hunde- 
steuer für Ramanedrift. Vom 18. August 1909 
Bergwesen. (Siehe unter Verfügungen, Verord- 
nungen.) 
—.— Der Blaugrund im Bezjirk Gibeon . 
. Vertrag, betreffend Schürfen und Vergbau 
im Lüderitzbuchter Diamantengebiet. Vom 26. Mar 
1909 
Bezirksgericht siehe näheres unter Versügungen. 
näheres unter Verordnungen, 
Ausführungsbestimmungen. 
Branntwein-Verbrauchsabgabe. Erhebung 
einer — siehe näheres unter Verordnungen, Aus- 
führungsbestimmungen. 
* Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwest- 
afrika. Abkommen, betreffend Verwertung des 
17. Februar 1908 
30. März 1909 
*—.— Abkommen, betreffend Bergrechte der Deutschen 
Landbesitzes der —. Vom 
Kolonialgesellschaft für Deutsch-Südwestafrika. 
17. Februar 
"⅛ — 
Vom 2- April 1908 
*—.— Das Statut der Deutschen 
Kolonialgesell- 
schaft für Südwestafrika ..... 
.1024 
1068 
1111 
225 
1150 
197 
197 
674 
645 
776 
951 
951 
165 
571 
362 
46 
438