Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXI. Jahrgang, 1910. (21)

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V. Nebenceinnahmen. 
1. Klarierungsgebürbwen5410000 
2. Hafen= und Lotsengebühren, pro Fuß Tiefgang eines Schiffes je ein= und auswärts „ 5000 
3. Quarantänegebühren für je 100 Registertonnen „ 5,00 
4. Zollniederlage-Gebühren, pro Kollo unter 1 ehm Rauminhalt, monatlich „ —.20 
5. 
Arbeitslohn für Aufnahme in die Niederlage pro Kollo „ —, 0 
(Für Kollis je über 1 ehm Inhalt sind die doppelten Gebühren 4 tubien) 
6. Beitrag zur Vergütung von Hilfszollaufsehern, pro Tag .. 
VI. Sonstige Abgaben. 
Waffenerlaubnisscheine, Wegereinigungsgebühren, Hundesteuer, Wagen- und Fahrrad-Steuer, 
Gesundheitspässe, Durchfuhrgebühren nach Maßgabe der darüber erlassenen Verordnungen. 
Vailima, den 12. November 1909. 
Der Kaiserliche Gouverneur. 
Solf. 
Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika hat eine Proklamation 
erlassen, durch welche der amerikanische Minimaltarif den Erzeugnissen aller deutschen Schutz- 
gebiete und Kolonien eingeräumt wird. 
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Personalien. 
Im Reichs-Kolonialamt sind ernannt: zum Geheimen Registrator: der Geheime Sekretariats— 
assistent Mettke; zu Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren: die Geheimen Sekretariats- 
assistenten Häusler und Pflug; zu Buchhaltern in der Kolonialhauptkasse: die Assistenten Schlötcke 
und Winzer; zu Geheimen Sekretariatsassistenten: der kommissarische Eisenbahnsekretär Uckley und 
Diätar Lambrecht; zu Geheimen Registraturassistenten: Amtsgerichtssekretär Jaeckel, Diälur 
Trantow, Steuersekretär Wirth und Diätar Neumann. 
Kaoiserliche Schutztruppen. 
Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika. 
A. K. O. vom 22. März 1910. 
v. Diezelsky, Oberlentnant, scheidet am 31. März aus der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika aus 
und wird mit dem 1. April 1910 im Husaren-Regiment König Wilhelm I. (1. Rheinischem 
Nr. 7 angestellt. 
v. Marcses, Oberleutnant, Autrag um Belassung bei der Schutztruppe für Deutsch-Ostafrika auf 
weitere 2½ Jahre wird genehmigt. 
Schutztruppe für Südwestafrika: 
A. K. O. vom 22. März 1910. 
Aus der Schutztruppe für Südwestafrika scheiden am 31. März aus und werden mit dem 1. Anpril 
im Heere angestellt: 
Schaumburg, Oberleutnant, in der Maschinengewehr-Abteilung Nr. 9. 
Genschow, Oberleutnant, im Leib-Grenadier-Regiment König Friedrich Wilhelm III. (1. Branden- 
burgischen) Nr. 8. 
Neuhaus, Oberleutnant, bei den Reservcoffizieren des Feldartillerie-Regiments von Holtzendorf 
(1. Rheinischen) Nr. 8 
Ferner: 
Rentel, Major, unter Kommandierung nach Württemberg behufs Verwendung als Bataillous- 
kommandeur im Grenadier-Regiment König Karl (5. Württembergischen) Nr. 123. 
Fingerhut, Hauptmann, unter Verleihung eines Patents vom 12. September 1902 als Batteriechet 
im Fußartillerie-Regiment von Hindersin (Pommerschen) Nr. 2 
I)r. v. Bültzingslöwen, Dr. Maaß, Stabsärzte, 
Hannemann, Kahle, Oberärzte, — Anträge um Bolassung bei der Schutztruppe für Südwestafrika 
auf weitere 3½ Jahre werden genehmigt. 
v. Tschiruhaus, Bar. v. Tiesenhausen, Leutnants, zu Oberleutuants befördert.
	        
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