Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXIV. Jahrgang, 1913. (24)

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Palmkultur dargelegten Gründen ist die Regierung 
nicht imstande gewesen, die Ausbeutung des Harzes 
durch Angapfen der Bäume einguführen oder auch nur 
das Aufsammeln der schwimmenden Stücke zu ver- 
anlassen. Auf dem anderen Kongoufer dagegen ist 
dieses Produkt Gegenstand eines starken Verkehrs; die 
jährliche Ausfuhr des belgischen Gebiets übersteigt 
1200 Tonnen. Französisch Aquatorial-Afrika hat im 
Jahre 1911 nur 10 Tonnen zur- Ausfuhr gebracht. 
10. Kupfererze. Die Compatzuie Ainidre du 
Congo krangais hat im Mai 1911 die Eisenbahn voll- 
endet, welche ihr Bergwerk in Minduli mit dem 
Stanley-Pool verbindet. Mit diesem Zeitpunkt hat 
sie die Ausfuhr aufnehmen können. Im Jahre 1911 
hat sie 1899 t Chalcosin zur Versendung gebracht, ein 
beinahe reines Kupsersilikat, welches durchschnittlich 
etwa 60 v. H. reinen Kupfers enthält. Es ist zu 
hoffen, daß die Erzeungung wächst, denn es sind aus- 
gedehnte Lagerstätten reicher Erze festgestellt worden. 
Die Schwierigkeiten in der Beschaffung und Ver- 
pflegung der Arbeiter, die Notwendigkeit des berg- 
männischen Abbaues und schließlich die Unzulänglichkeit 
des Schienenweges, der nur eine Spurweite von 
60 cm hat und mit großer Schpnelligkeit über eine 
Strecke von 170 km gelegt ist, haben bisher jedoch 
nur die Ausfuhr von 250 Kt monatlich gestattet. Zur 
Zeit studiert die Gesellschaft ein Verfahren, die Erze 
durch mienwemnische Anreicherung vorläufig aufzubereiten: 
sie denkt auch daran, durch eine hydroelektrische An- 
lage das Metall direkt darzustellen, um aufr diese Weise 
die Transportkosten zu verringern, die im Verhältnisse 
zum Marktwerte des Erges zu hoch sind, wenn nur 
das Erz selbst exportiert wird. 
Zollpolitisches Verhältnuis zum Mutterlande. 
Da die Regierung die Absicht angekündigt hat, 
den Kammern einen Gesetzentwurf vorzulegen, welcher 
der Kolonie Gabun, die durch Gesetz vom 11. Jannar 
1892 dem mutterländischen Tarif unterworfen worden 
ist, die Zollautonomie geben soll. so ist die Unter- 
suchung von Interesse. wie im einzelnen die bisherige 
Zollpolitik die wirtschaftliche Entwicklung der Kolonie 
beeinflußt hat. Zu Beginn des vorliegenden Berichts 
sind die wichtigsten Gr#hwe dargelegt worden, weshalb 
die wirtschaftliche Entwicklung des Landes so langsam 
vorangeschritten ist. Gleichgültig, welche Zölle auf 
die Einfuhr gelegt worden wären, der bei der Ver- 
waltung bestehende Mangel an Personal und an Ein- 
nahmequellen und die Auslieferung eines großen 
Teiles des Landes an privilegierte Gesellschaften 
würden doch venselben Erfolg herbeigeführt haben. 
Aber der zum konventionellen Kongobecken gehörige 
Teil der Kolonie hat unter derselben Lage der Dinge 
zu leiden gehabt; die Nebeneinanderstellung der sta- 
tistischen Ergebnisse gestattet daher Schlüsse zu ziehen. 
die sich auf exakt saßbare Grundlagen stützen. 
In Gabun bestand seit 18. ein Zolltarif, der 
die französischen Waren in gemäßigter Form schügte. 
An seine Stelle trat im Jahre 1893 der mutterländische 
Tarif. Die Ergebnisse der Jahre 1892 und 1893 
dürfen nicht zum Bergleich herangezogen werden, 
denn diese Ziffern sind durch die Erwartung der Tarif- 
änderung beeinflußt worden, weil die Kaufleute, um 
den höheren Zoll zu vermeiden,. noch schnell große 
Bestellungen der im Zoll heraufgesetzten Artikel aus- 
führen ließen. Im Jahre 1894 kamen bei einer Ge- 
samteinfuhr von 2233 000 Fr. aus Frankreich 938 000 
Fr. und aus dem Auslande 1 295 000 Fr.; der Auteil 
der heimischen Waren betrug also 42 v. H. Dieser 
Anteil hat sich allmählich gehoben: seit 6 Jahren ist 
er um 60 v. H. herum stehen geblieben. Im Jahre 
  
1911 hat die alte Kolonie Gabun aus Frankreich n 
2 895 000 Fr., aus dem Auslande für 2 117 
im ganzen also für 5 012 000 Fr. eingesü ührt. 
enn wir die gleichen Jahre für die im konven- 
tionellen Kongobecken gelegenen französischen Gebiete 
untersuchen, so finden wir, daß die Einfuhr aus Fran- 
reich im Jahre 1894 den Betrag von 242.000 Fr. 
ausmachte, gegen 2 130 000 Fr. aus dem Auslande bei 
einer Gesamteinfuhr von 2 872 000 Fr.; der Anteil der 
franzöischen Waren betrug also 10 v. H. Er hob sich 
auf 12 v. H. und hielt sich auf dieson Fuße bis zuit 
Eindringen der Konzessionchgesellschahern im Jahre 1900. 
Von diesem Zeitpunkt an stieg - Anteil plöslich auf 
27 v. H. im Jahre 1900, 42 v. H. im Jahre 1901, 
49 v. H. im Jahre 1902. Von 1905 bis 1909 hielr 
er sich auf einem Durchschnitt von 33 v. H. und stieg 
dann wieder auf 41 v. H. im Jahre 1910 und 49 v. K. 
im Jahre 1911. In den beiden letzten Jahren ist der 
Prozentsatz dadurch erhöht worden, daß zahlreiche 
Waren, die aus den Mitteln der Anleihe von 19090 
beschafft wurden, sowie eine große Menge Kriegs- 
material für die Okkupationstruppen eingeiührt worden 
sind, alles Gegenstände, welche nicht eigentliche Handels- 
objekte sind und in sehr viel stärkerem Maße über 
Brazzaville als in Gabun eingeführt worden sind. 
Der tatsächliche Anteil der Einfuhr französischer 
Handelswaren beträgt in den Gebieten des konven- 
lionellen Kongobeckens etwa 42 v. H. der Gesamteinfuhr. 
Der Anteil ist daher um etwa 17 v. H. geringer, ale 
in Gabunz in dieser Zahl drückt sich der Vorteil aus. 
den das gegenwärtige Schutzgollsystem dieser Kolonie 
jür die mutterländische Industrie im Gesolge gehabt 
hat. Hierüber darf jedoch ein anderes für die Be- 
wertung wichtiges Moment nicht außer Betracht ge- 
lassen werden. Die Umsätze im konventionellen Kongo“ 
becken sind in einer geradezu anffallenden Weise 
gestiegen. und zwar weniger durch eine Steigerung 
der Wainahmesähigkeit der unterworjenen Bevölkerung. 
als durch den Hinzutritt neuer Abnehmer unter den 
an den Wasserläufen des oberen Nongobeckens woh- 
nenden Stämmen. Eine derartige Begünstigung kam 
infolge der anders gearteten geographischen Verhält- 
nine der Kolonie Gabun nicht zustatten. Aber nachdem 
im Jahre 1906 die Durchdringung der durch die Wasser- 
straßen des oberen Kongo erschlossenen Gebiete einiger- 
maßen vollendet war. wurde die Lage der beiden 
Teile der Kolonie wieder vergleichbar. Von 1906 bie 
1911 hat sich die Einfuhr über Braggaville von 6 401 00„0 
auf 9 783 000 Fr. geboben. sie vermehrte sich also in 
sechs Jahren um 3 382.000 Fr., das macht jährlich 
563 000 Fr. und entspricht einem jährlichen Zuwach: 
von 9 v. H. Wenn diese Zuwachsrate in Gabun . 
1894 wirlsam gewesen wäre, so würde dort gegen- 
wärtig eine Gesamteinfuhr von 9 600 000 Fr. zu ver- 
zeichnen sein. Bei einem nichtdt fferenzierernden Jol- 
tarif würde hiervon der französische Handel 12 v. D 
geliefert haben, das macht 4032 000 Fr. Unter dem 
gegenwärtig geltenden Tarif von 1892 hat der leiran- 
gösische Handel nur 2 895000. Fr. eingeführt. Dieser 
System hat also in Wirklichtein für die franfösicr= 
Industrie und den französischen Ausfuhrhandel einen 
Gewinnverlust von 1 137 000 Fr. für das Jahr 1911 
mit sich gebracht; gleichzeitig sind dem lokalen Budgel 
die einer Einfuhr von gleichem Werte entsprechenden 
Zollbeträge, mindestens also 200 000 Fr., entgangen. 
Zolleinnahmen. 
Die Zolleinnahmen haben sich im Jahre 1911 aui 
3524 193 Fr. gehoben gegen 2 828 788 Fr. im Jahre 
1910 und 2 412 337 Fr. im Jahre 1909. Sie seuten 
sich wie folgt zusammen:
	        
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