Full text: Deutsches Kolonialblatt. XXVI. Jahrgang, 1915. (26)

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afrika und mit Rücksicht auf den Winter in 
Frankreich mit warmer Kleidung zu versorgen. 
Inzwischen ist auch die in der letzten Veröffent- 
lichung erwähnte Sendung von Tropenkleidungs- 
stücken, sonstigen Bedarfsartikeln und Chinin nicht, 
wie ursprünglich geplant, in Dahomey, sondern 
Mitte September d. Is. in Casablanca ange- 
kommen und von da weiter nach Algier abge- 
gangen. Die Sachen werden inzwischen an die 
Gefangenen dort ausgeteilt worden sein. 
Ferner hat sich die Regierung angelegen sein 
lassen, geeignete neutrale Persönlichkeiten zu 
gewinnen, die geneigt sind, die Unterbringung, 
Verpflegung und Behandlung der „Dahomey= 
Gefangenen“ in den Lagern in Nordafrika zu 
prüfen. Die Verhandlungen hierwegen sind so- 
weit gediehen, daß die Personen, die sich bereit- 
erklärt haben, in allernächster Zeit sich nach 
Nordafrika auf den Weg machen werden. 
Schließlich sind die erforderlichen Schritte getan, 
die Lage der aus Gesundheitsrücksichten nach 
Frankreich selbst verbrachten „Dahomey-Gefan- 
genen“ durch einen Beauftragten der amerika- 
nischen Botschaft in Paris prüfen und feststellen 
zu lassen. 
/O 
IV. Südwestafrika. 
Seit dem Abschluß der Kapitulation am 
9. Juli d. Is. sind aus dem Schutzgebiet nur 
wenige Nachrichten über die Verhältnisse dortselbst 
hierher gelangt. 
Auf Grund der Kapitulationsbedingungen 
wurden die bei der Mobilmachung zur Schutz- 
truppe eingezogenen Offiziere und Mannschaften 
des Beurlaubtenstandes entlassen, um zu ihren 
bürgerlichen Berufen zurückzukehren, während von 
der aktiven Truppe, wie jetzt bekannt geworden ist, 
der größte Teil der Offiziere in Okanjande in der 
Nähe der Otavibahn westlich des Waterberges 
und 3 Offiziere und die gesamte Mannschaft in 
Aus an der Bahn Lüderitzbucht—Keetmanshoop 
untergebracht worden sind. 
Die im Verlauf des Krieges in Gefangenschaft 
geratenen und nach Südafrika überführten Offiziere 
und Mannschaften sind nach Südwestafrika zurück- 
gebracht und dort, sofern sie dem aktiven Stand 
angehörten, nach Okanjande bzw. Aus gelschickt, 
sofern sie zum Beurlaubtenstand gehörten, inner- 
halb des Schutzgebietes entlassen worden. Die 
seiner Zeit aus Lüderitzbucht und die im Laufe des 
Krieges von anderen Orten des Schutzgebietes 
aus irgendwelchen Gründen nach Südafrika in 
Konzentrationslager verbrachte Zivilbevölkerung 
ist ebenfalls an ihre früheren Wohnsitze im Schutz- 
gebiet zurückgesandt worden. 
  
UÜVber die wirtschaftlichen Verhältnisse im Lande 
liegen noch wenige sichere Mitteilungen vor. Der 
Nachrichtenübermittlung scheinen noch große 
Schwierigkeiten bereitet zu werden. Man hat 
durchaus den Eindruck, daß die feindliche Ver- 
waltung alle Nachrichten, die die Wahrheit über 
die derzeitigen Zustände im Lande ans Licht 
bringen könnten, unterdrückt. 
Sicher ist, daß das Land, soweit es unmittelbar 
vom Kriege berührt worden ist, gelitten hat. Nach 
allem, was bisher bekannt geworden ist, müssen 
Engländer und Buren in einer geradezu unfinnigen 
Art und Weise gehaust haben. Wie der Korre- 
spondent eines holländischen Blattes aus Kapstadt 
mitteilt, wurde systematisch geraubt und geplün- 
dert, wo sich überhaupt eine Gelegenheit dazu bot. 
Von der Plünderung wurden in erster Linie die 
zum Teil von der Bevölkerung geräumten klei- 
neren Orte und allein stehende Farmen betroffen, 
während z. B. Windhuk davon verschont geblieben 
sein soll. Ganze Züge und Wagenkolonnen mit 
Hausgerät aller Art sollen zum Abtransport nach 
der Kapkolonie gelangt und große Herden ge- 
raubten Viehes dorhin abgetrieben worden sein. 
So ist vieles, was nach dem unglücklichen Auf- 
stand der Jahre 1904/07 unter Aufwand von 
großer Mühe, Arbeit und Geld neu erstanden 
war, wiederum der Vernichtung anheimgefallen. 
Daß auch unter den Eingeborenen einige unruhige 
Elemente sich die Gelegenheit zu rauben und zu 
plündern nicht entgehen ließen, war nach Lage 
der Dinge anzunehmen. Auf welche Ursachen der 
Aufstand der Rehobother Bastards zurückzuführen 
ist, steht noch nicht fest. Aus dem, was bis jetzt 
darüber in Erfahrung gebracht werden konnte, 
geht hervor, daß die führenden Kreise unter ihnen 
schon seit Kriegsbeginn mit dem Feinde in Ver- 
bindung standen und daß der Aufstand daher von 
außen genährt worden ist. 
Zur Zeit soll im Lande Ruhe herrschen. Die 
Südafrikanische Union scheint bemüht zu sein, die 
wirtschaftlichen Verhältnisse möglichst schnell wieder 
zu beleben. Diese Bemühungen scheinen sich 
allerdings nur einseitig auf die Förderung der 
Interessen der südafrikanischen Kaufleute zu er- 
strecken, die in Windhuk und anderen Haupt- 
plätzen des Landes Niederlagen zu errichten die 
Erlaubnis erhalten haben. 
Die Nationalbank von Südafrika hat in 
Lüderitzbucht eine Zweigstelle errichtet und soll 
dasselbe für Swakopmund und Windhuk planen. 
Einfuhr von Waren darf nur über See und 
über die Häfen von Lüderitzbucht und Walsisch- 
bucht erfolgen. Waren südafrikanischen Ursprungs 
genießen Zollfreiheit, während solche anderer 
Herkunft einem Eingangszoll nach den für die 
Union geltenden Zollgesetzen unterliegen.
	        
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