Medicinalwesen. 199
unter Angabe ihres Erfolges an den amtlichen Impfarzt einzureichen, welcher dieselben
mit den von ihm 8 vorgenommenen Revaccinationen in eine Liste ein—
zutragen und diese zugleich mit dem jährlichen Impfberichte der Kreisregierung vorzulegen
hat. —
24.
S
Gegenwärtige Verordnung, durch welche alle dermalen über die Schutzpockenimpfung
bestehenden Bestimmungen aufgehoben werden, tritt mit dem 15. März
1864 für den ganzen Umfang des Königreiches in Kraft.
Anlage 4. Impfzeugniß.
Central-Impf=Der
unterfertigte Bezirkoerichts= Arzt in N. beurkundet hiemit auf
Bezirks-=Grund
der Impfliste des Bezirks N. vom Jahre 18.Zift. , daß N. N.,
geboren zu N. N., den zen 18 bei der ““s“*¾u
öffentlichen Schutzpocken= „Impfung zu N. N. den ten 18 . . geimpft
und daß gemäß der am .. ten .. . . ... 18 . . vorgenommenen Controle
die Impfurg von unzweifelhaftem Erfolge befunden worden ist.
N., den tern 18. N. N.
Central-Impf-F.
S.,) Bezirksgerichts- Arzt
Bezirks=Anlage
B. Impfzengniß.
Central-Impf=Der
unterfertigte Beztrksgerichts 1 Arzt in N. beurkundet hiemit auf
Bezirks-=Grund
der Impfliste des Bezirks N. vom Jahre 18. Ziff. daß
N. N., geboren zu N. N., den ten 18 . . laut beigebrachten Zensnifses-
von dem practischen Arzte Dr. N. X. zu N. deun. tken
mit Schutzpocken geimpft und daß diese Impfung nach eben diesem geigus gemäß
der am .. ten .. .. 18 .. vorgenommenen Controle von unzweiselhaftem
Erfolg befunden worden sei.
N., den ten 18 N. N.
Central-Impf=L.
S.) Bezirksgerichts- Arzt
Bezirks-Anlage
C. Impfzeugniß.
Central-Impf=Der
unterfertigte - Arzt in N. beurkundet hiemit auf
Bezirks-Grund
der Impfliste des Bezirkes N. vom Jähre 18. Ziff.
N. N., 4boren zu N. N., den ten 18. der Mhlpflichtigteit genn
it. b
"7 4 zhtr e der Allerhöchsten Verordnung vom .. ten ... . ... 18 ..,
die Shutpochn Impfung betr., genügt hat.
N., den tzten N. N.
Central-Impf-(IP.
.) Bezirksgerichts- Arzt
Bezirks-III.
Aufsicht auf Irre.
Die M. E. vom 30. Dez. 1851, Döll. XXX. S. 225, macht es
den Distriktspolizeibehörden zur Pflicht, auf das Loos, den Zustand und