Vorwort zur zweiten Auflage. VII
Vorwort zur zweiten Auflage.
Die nachsichtsvolle Beurtheilung, welche mein Handbuch für die
bayerischen Distriktsverwaltungsbehörden gefunden hat, hat mich er-
muntert, die in verhältnißmäßig kurzer Zeit vergriffene Schrift im
Hinblick auf die seit Juni 1862 erschienenen, das Verwaltungsgebiet
berührenden königlichen Verordnungen und Ministerialanordnungen,
ferner auf die zum Vollzuge des Polizeistrafgesetzbuches erschienenen
oberpolizeilichen Vorschriften einer Revision zu unterziehen, und das
Werk in einzelnen Theilen umzuarbeiten, in allen Theilen aber jene
Zusätze beizufügen, welche geeignet scheinen, das Handbuch für den
Gebrauch der gegenwärtigen Zeit so vollständig als möglich und es
somit zu einem verlässigen Anhaltspunkte für den Verwaltungsdienst
zu machen. —
Indem ich nun diese zweite Auflage meiner Schrift in's Pu--
blikum treten lasse, kann ich nur den Wunsch aussprechen, daß meine
Arbeit eine freundliche Würdigung finden und auch ferner dazu bei-
tragen möge, die Gleichmäßigkeit des Geschäftsganges und der Ge-
schäftsbehandlung bei den administrativen Behörden zu fördern.
Bayreuth im October 1863.
Carl Nar,
königl. Regierungsdirector.
Vorwort zur dritten Auflage.
Seitdem meine Schrift über den Wirkungskreis der bayerischen
Distriktsverwaltungsbehörden in erster Auflage erschienen ist, sind
8 Jahre verflossen.
Während dieser Zeit hat die vaterländische Gesetzgebung im
Sinne freiheitlicher Entwickelung unserer inneren socialen Verhältnisse
rüstig fortgearbeitet, und wir stehen am Schlusse des Jahres 1869
vor einer in den wichtigsten Zweigen der Verwaltung vollständig
geänderten Gesetzgebung, indem die bisherigen Gesetze über Gemeinde-
ordnung, Gemeindewahlen, Gemeindeumlagen, über Ansässigmachung,
Verehelichung und Heimat, über Gewerbswesen, über böffentliche