Erhebung Preußens zum Königreich. Friede von Carlowib. 49
diefer brandenburgischen Erhebung zögern; fie erfolgte 16. November
1700, worauf der neue König von Preußen dem Kailer acttaufend
Mann für den bevorjtehenden Krieg um die }panijche Erb-Ichaft
zuficherte. Mit großer eierlichfeit und gewaltigem Prunf,
wie fie dem Sinn des neuen Königs entiprachen, ging am 18. Sanuar
1701 zu Königsberg die Salbung und Krönung vor fi,
nachdem zuvor am 16. zum Andenfen an das große Ereignis der
Orden vom Schwarzen Adler gejtiftet worden war. Und Diele
brandenburgifch-preußifche Königsfrone war aus befjerem Metall
geichmiedet als die des polniichen Wahlfönigtumz.
Zwei Jahre |päter machte, wie wir jahen, der zu Carlomwih
im Banat abgefchlofjene Friede auch dem Krieg im Dften ein
Ende. Er vermehrte die Macht Öfterreichs, indem er ihr daS große
Königreih Ungarn endgültig an= oder einfügte, fo daß die Stellung
des Haufes Habsburg zum Reiche und zum römischen Kaifertum,
deifen Krone diejes Haus gewiljfermaßen in Erbpacht, wenn
auch nicht in erblichem Befiß Hatte, fich änderte: e8 wurde feinen
deutichen Aufgaben fremder, e3 fonnte fich mit dem äußeren Glanz
des Kailertums begnügen und hatte nicht nötig, die Stärkung der
faiferlihen Gewalt in Deutichland und eine im Sinne Diejer
Stärfung gehaltene Neform der Neichöverfaffung weiterhin anzuftreben.
Zugleich trat bei vielem Friedenzichluffe hier im Dften
eine neue Macht deutlicher in den Gefichtsfreis der europätichen
Politik: das ruffiiche Reich, das feit einem Jahrzehnt in Peter
Swanowitih — Peter dem Großen — den Mann gefunden
hatte, der e3 aus dem Barbarentum heraus auf neue Bahnen
führte. SIndes bedeutete die Surücdwerfung der türkischen Macht
ein unvergängliche® Berdienit Habsburgs und bildet neben der
Errichtung eines preußiichen Königtums die wichtigfte Errungen-\chaft
Deutichlandg zu Ausgang des fiebzehnten Jahrhunderts.
Diefes Jahrhundert ging eben zu Ende, al3 1. November 1700
der legte vom \panichen Zweig des habsburgijchen Haufes, Karl II
von Spanien, ftarb.
DO. Jäger, Deutfche Gefchthte. II. 4