Metadata : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1849. (33)

 

In  hal  t.  snsn,
Blattes
Lagden  —  fremde.  —  Bei  Untersuchungen  wegen  Beeinträchtigung  derselben
  soll  in  gewissen  Fällen  die  Beschlagnahme  des  Gewehres  verfügt  werden.  141.
#Vagdrecht  auf  fremdem  Grund  und  Boden.  Gesetz  über  Aufhebung  des-  14-  18.
selben  in  Folge  des  H.  37  der  deutschen  Grundrecht  ...  .....  30.
K.
Kammer  —  Verwaltungs  Mittelbehörde  —  aufgehoben  und  mit  dem  Staats-Ministerium
  vereiniigggegeee  ..  171.
Katholische  Dissidenten.  Aufhebung  der  biebetigen  Immediat=  Kommission
  für  dieselernrn  ...  211.
Kaufmännische  Anweisungen.  Gesetz  darrr  2  152.
Kircheurath.  Verordnung  über  die  Errichtung  eines  solchen  für  die  Angelegenheiten
  der  protestantisch-evangelischen  Kirbhe  ..  178-—181.
Kriminal  Gerichte,  deren  Geschäftsförderung  bei  Abgabe  von  Untersuchungen
  durch  die  Lokal-Gerichte  an  dieselben:  154.
Kuustschätze  —  öffentliche  zu  Florenz,  Rom  und  Venedig  —  deren  Verschleuderung.
  Warnung  vor  dem  Ankaufe  dieser  Gegenstände  138.
#
T.
Laudes-Direktion  —  Verwaltungs-Mittelbehörde  —  aufgehoben  und
mit  dem  Staats-Ministerium  vereingtttee  ........  ...  171.
Landschafts-Kollegium  —  Verwaltungs-Mittelbehörde  —  aufgehoben
und  mit  dem  Staats-Ministerium  vereiniggeeee  ...  171.
Laudtag  des  Großherzogehumes:
a)  Ausschreibung  des  Termines  zur  Wahl  der  Landtagsabgeordneten  28.
b)  Ankündigung  der  baldigen  Zusammenberufung  des  Landtages  118.
120  —122.
Je)  Veroffentlichung  der  gewählten  Landtagsabgeordneten  1n  214.
216.
Laternen.  Verordnung  über  deren  Anwendung  zu  Vermeidung  des  Zusammenstoßens
  von  Dampfschiffen  und  deren  Erlduterunnng  131-134.
Leichname.  Abänderung  der  Vorschriften  über  Ablieferung  derselben  an  die
ataanatomische  Anstalt  zu  Jena  in  Folge  der  F.  S.  7,  9  der  deutschen
Grundrechtteeeee  .  .  ..  .  51.
Eeih-  und  Pfand·  Haus  zu  Weimar  wird  unter  das  eisie  Departement  des
Staats-Ministeriums  gestelltt  ...».................  .  173.