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Nahrungs Mittel. Regulierung und Hand-
habung der Fleisch-Mehl= Brod= und Bier-
Taren. Entfernung aller Bann= und Zwangs=
Rechte, und Beschüzung des freien Verkehrs.
G. 32.
Aufsicht auf die gesammte Gewerbs, und
Handwerks Polizei. Verleihung aller Ge-
werbs Gerechtigkeiten ohne Ausnahme, und
mit Einschluß der Konzessionen zur Anlegung
von Mühlen, Buchhandlungen und Buch-
druckereien, in der für diesen Geschäftszwelg
vorgeschriebenen Verfahrungsweise. — Erc-
kenneniß über den Verkauf der Gewerbs Ge-
rechtigkelten, über deren Cession, Verpachtung,
Transferirung, Vererbung, über die Erneu-
erung dde liegender Gewerbe, und über Ge-
werbs Streitigkeiten — Bestimmung und
Purifzirung der für einige Gewerbe beste-
henden Distrikte. Herstellung genauer Ge-
werbs Kataster. Abstellung von Handwerks-
Mißbräuchen. Vollziehung der Verordnun-
gen über das Wandern der Gesellen; Dis-
vensationen hievon in einzelnen dazu geeig-
neten Fällen. Beförderung der Fabriken
und Manufakturen.
K. 33.
Beförderung des Ackerbaues und der Vieh-
Jjucht. Aufrechthaltung der Kultur Geseze;
Entscheidung der Kuleur Streitigkeiten; Er-
kenntniß über die Verkheilung der Gemeinde-
Gründe, und der Gemeinde Waldungen. —
Handhabung der Ferstpolizei in allen
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Drivat= Kommnnal= und Stiftungs Wal-
dungen.
S. 34.
Beförderung des Handels. Ausfsicht auf
Münze, Maß und Gewiche und auf alle
Gefährden im Handel und Wandel. Be-
willigung zur Errichtung von Jahrmärkten.
Aufsicht auf dieselben und die Handels-
Messen, auf die Landkrämer, und besonders
die herumziehenden Mäckler. — Herstellung
und Unterhaltung einer Handels Matrikel.
Leitunz des Wasser= Brücken= und Straßen=
Baues der Kommunen. — Sorge für die
Anlegung und Unterhaltung zweckmißiger
Vicinal= und Kommunikations Wege. Ent-
scheidung der Streitigkeiten über die diesfall-
sigen Konkurrenz Verbindlichkeiten. Aufsicht
auf öffentliche Gasthefe und Niederlagen. —
Vollziehung'der Verordnungen über das Post-
und bandfracht Wesen. Entscheidung der Post-
Reklamationen. Handhabung der Flöß= und
Schiffahrts Ordnungen — Entscheidung der
Streitigkeiren über die Benützung öffentli-
cher Gewässer, und Wahrung der dabei be-
theiligten landesherrlichen Rechte und Re-
galien.
S. 35.
Bewilligung und Beförderung neuer An-
siedelungen und Anfäßigmachungen unter
Voraussebung der erfoderlichen Bedingun-
gen. — Vollziehung der Verordnungen über
die Erlelchterung der Heurathen auf dem Lan“,