Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1817. (12)

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Nahrungs Mittel. Regulierung und Hand- 
habung der Fleisch-Mehl= Brod= und Bier- 
Taren. Entfernung aller Bann= und Zwangs= 
Rechte, und Beschüzung des freien Verkehrs. 
G. 32. 
Aufsicht auf die gesammte Gewerbs, und 
Handwerks Polizei. Verleihung aller Ge- 
werbs Gerechtigkeiten ohne Ausnahme, und 
mit Einschluß der Konzessionen zur Anlegung 
von Mühlen, Buchhandlungen und Buch- 
druckereien, in der für diesen Geschäftszwelg 
vorgeschriebenen Verfahrungsweise. — Erc- 
kenneniß über den Verkauf der Gewerbs Ge- 
rechtigkelten, über deren Cession, Verpachtung, 
Transferirung, Vererbung, über die Erneu- 
erung dde liegender Gewerbe, und über Ge- 
werbs Streitigkeiten — Bestimmung und 
Purifzirung der für einige Gewerbe beste- 
henden Distrikte. Herstellung genauer Ge- 
werbs Kataster. Abstellung von Handwerks- 
Mißbräuchen. Vollziehung der Verordnun- 
gen über das Wandern der Gesellen; Dis- 
vensationen hievon in einzelnen dazu geeig- 
neten Fällen. Beförderung der Fabriken 
und Manufakturen. 
K. 33. 
Beförderung des Ackerbaues und der Vieh- 
Jjucht. Aufrechthaltung der Kultur Geseze; 
Entscheidung der Kuleur Streitigkeiten; Er- 
kenntniß über die Verkheilung der Gemeinde- 
Gründe, und der Gemeinde Waldungen. — 
Handhabung der Ferstpolizei in allen 
  
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Drivat= Kommnnal= und Stiftungs Wal- 
dungen. 
S. 34. 
Beförderung des Handels. Ausfsicht auf 
Münze, Maß und Gewiche und auf alle 
Gefährden im Handel und Wandel. Be- 
willigung zur Errichtung von Jahrmärkten. 
Aufsicht auf dieselben und die Handels- 
Messen, auf die Landkrämer, und besonders 
die herumziehenden Mäckler. — Herstellung 
und Unterhaltung einer Handels Matrikel. 
Leitunz des Wasser= Brücken= und Straßen= 
Baues der Kommunen. — Sorge für die 
Anlegung und Unterhaltung zweckmißiger 
Vicinal= und Kommunikations Wege. Ent- 
scheidung der Streitigkeiten über die diesfall- 
sigen Konkurrenz Verbindlichkeiten. Aufsicht 
auf öffentliche Gasthefe und Niederlagen. — 
Vollziehung'der Verordnungen über das Post- 
und bandfracht Wesen. Entscheidung der Post- 
Reklamationen. Handhabung der Flöß= und 
Schiffahrts Ordnungen — Entscheidung der 
Streitigkeiren über die Benützung öffentli- 
cher Gewässer, und Wahrung der dabei be- 
theiligten landesherrlichen Rechte und Re- 
galien. 
S. 35. 
Bewilligung und Beförderung neuer An- 
siedelungen und Anfäßigmachungen unter 
Voraussebung der erfoderlichen Bedingun- 
gen. — Vollziehung der Verordnungen über 
die Erlelchterung der Heurathen auf dem Lan“,
	        
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