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Regierungs-Blatt
" für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Amtliche Beilage.
Nr. 15.
Jahrgang 1914. »
Ausgegeben Schwerin, Mittwoch, den 25. März 1914.
Inhalt.
I. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Hengstkörung. (2) Bekanntmachung,
betreffend Geländeerwerb aus der Hoffeldmark Kirch Stück. (3) Bekanntmachung,
betreffend Geländeerwerb aus der Feldmark Lübsee. (4) Bekanntmachung,
betreffend Ausbruch und Erlöschen der Schweineseuche
- bezw. Schweinepest.
II. Abteilung. Dienst= pp. Nachrichten.
I. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 17. März 1914, betreffend Hengstkörung.
Das Verzeichnis derjenigen im Privatbesitze befindlichen Hengste, welche bei der vorjährigen
ordentlichen Hengsikorung nach Maßzebe der Verordnung vom 30. März 1906
zur Beförderung der Landespferdezucht angekört worden sind, wird infolge von Nachkörungen,
wie folgt, ergänzt.
Schwerin, den 17. März 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
Im Austrage: von Blücher.