Nr. 93. 1914. 461
13) Bekanntmachung vom 27. November 1914, betreffend die Anmelbung der
für das Mobilmachungsjahr 1. April 1915/16 als unabkömmlich zu bezeich-
nenden Lehrer.
Unter Bezugnahme auf die §55. 125 und 126 der deutschen Wehrordnung fordert das
unterzeichnete Ministerium alle Großherzoglichen Amter, alle Gutsobrigkeiten und alle
Ma Hate sowie die Direktorer der landesberrlichen Schulen hierdurch auf, bis zum
15. Januar k. Is. alle diejenigen Lehrer an Volks-, Bürger= und höheren Schulen nam-
haft zu machen, welche für das Mobilmachungsjahr 1. April 1915/16 als unabkömmlich
zu bezeichnen sind. ç
Den Anmeldungen ist das Muster 20 zu § 126 der Wehrordnun zugrunde zu
legen mit der Abänderung, daß unter „Wohnort" statt „Kreis“ der „Aushebungsbezirk“
eintritt.
Die Anmeldung hat sich lediglich auf solche Lehrer zu erstrecken, die für das
laufende Mobilmachungsjahr 1. April 1914/15 bereits reklamiert sind, und deren Re-
klamation auch ferner nötig erscheint.
Bei den Gesuchen ist nach sorgfältiger Prüfung der einschlägigen Verhältnisse
ausdrücklich zu bemerken, daß eine Vertretung nicht beschafft werden kann.
Schwerin, den 27. November 1914.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für
ntert
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Im Auftrage: Mühlenbruch.
II. Abteilung.
.
#)Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben dem Ober-Postassistenten
Berthold Wickbold nach bestandener Postsekretärprüfung den Titel Postsekretär
mit Wirkung vom 20. November 1914 ab zu verleihen geruht.
Schwerin, den 24. November 1914.
GSeine Königliche Hoheit der Großherzog haben den Telegraphenassistenten
Alfred Behnctke unkündbar anzustellen geruht.
Schwerin, den 1. Dezember 1914.
#Der Gerichtsschreibergehilsfe Otto Wendler ist als etatmäßiger Gerichts-
schreibergehilfe beim Amtsgerichte zu Schwerin fest angestellt worden.
Schwerin, den 1. Dezember 1914.
Mit dieser Nr. 93 werden ausgegeben: Nr. 108 und 104 des Reichs-Gesetblatts von 1914.