Nr. 12. 1914. 117
Ihat ein Kapitalvermögen von 19 100 J und ist zur Einkommensteuer veranlagt
nach einem Einkommen von 21 050 -7K.
Auf das 10 000 übersteigende, auf 19 000 JA abzurundende Vermögen entfällt
tarifmäßig ein Wehrbeitrag von 28 -K50 Pf. ·
VonbemniedrigstdnEinkommenderStufe(21000«-z)sind50,pvon19000yfz
-950-Ezukürzen,sobaßeinResteinkommenvon20050J-verbleibt.
AufdiesesResteinlommenwürdetarifmäßig1,60J»Wehrbeitrag(-320«-l-80Pf.)
entfallen.DahinvorangehendeTarifgrenzebei20000«endetundderBeittaghier-
vonmttssoswbeträgt,sosindvon20050ngemäßH32Abs.Z= 280495 »si-
-305-!Beittagfestzusepen.Jnsgesamtfindbannsoöss4—-28-E50Pf.-
ZZZJL50Pf.,"abgerundet333JEzuentrichten.
Khat12500JUKapitalvermögenundistzurEinkommensteuernacheinemEin-
kommenvon5300«-!,UnterAnn-endungdes-§18Einkst.-Ges.,weilerMermis-ther-
jährigeKinberzunnterhaltenhnt,inderStufevon«mehtalö4200bis4500-!«
(Ermäßigung um zwei Stufen) veranlagt worden.
Das Vermögen beträgt mehr als 10 000 -7, das niedrigste Einkommen der Stufe,
in welcher der Beitragspflichtige zur Einkommensteuer, ohne Berücksichtigung nach § 18
d. Einkst.-Ges., zu veranlagen gewesen wäre (§ 31 Abs. 1), beträgt mehr als 4000 -#.
Mithin ist das Vermögen nach § 12 Abs. 2 wehrbeitragspflichtig, und zwar mit der
abgerundeten Summe von 12 000 X nach dem Tarif mit 18 M.
Von dem für die Feststellung des Wehrbeitrags vom Einkommen in Betra
kommenden Einkommen von mehr als 5000 sind zunächst (6 31 Abs. 2) 5% d)
abgerundeten Vermögens von 12 000 = 600 X zu kürzen, so daß ein Einkomm
von 4400 = verbleibt. Dieses ist nach § 31 Abs. 3 wehrbeitragspflichtig, und zuo
mit 1% = 44 —.
Der Gesamtwehrbeitrag beträgt sonach 18 + 44 44 — 62 -K.
Nach § 33 Abs. 1 sind aber, da das Vermögen des Beitragspflichtigen den Betrag
von 100 000 und überdies sein Einkommen den Betrag von 10 000 -X nicht über-
steigt, davon zu kürzen 5 % für das dritte und 5% für das vierte vom Beitragspflichtigen
zu unterhaltende minderjährige Kind, zusammen 10% -— 6 = 20 Pf. Der Wehr-
beitrag ist daher nur auf 62 -A weniger 6 A 20 Pf. = 55 7 80 Pf., abgerundet auf
54 festzusetzen.
L hat ein Kapitalvermögen von 32 500 4/4, in Deutschland Grundvermögen im
Werte von 150 000 und Schulden von 70 000 -1, so daß ein beitragspflichtiges Ver-
mögen von rund 112 000 bleibt. Er ist nach einem Einkommen von 5800 besteuert.
Ferner besitzt er in Dänemark einen Anteil an einem Fabrikbetriebe, der mit
80 000 = bewertet ist, aus dem er dort ein Einkommen von 6200 besteuert.