218 Nr. 18. 1914.
2. Eichprüfung.
Die Eichprüfung dieses Schiffes wurde durch
erforderlich. Sie wurde
#amB “ ausgeführt und ergab:
1. Bauliche Anderungen seit her Eichung oder Eichprüfung, die auf deren Ergebnis Ein-
fluß haben:
2. Das Fn# der Tiefgangsanzeiger in einem solchen Umfang, daß sie für die
weitere Untersuchung benutzt werden konnten.
Nach § 10 Abs. 2 war daher — Neueichung erforderlich.
3.“) Die Leerebene (Schwimmebene) lag auf nachstehenden durch die Tiefgangsanzeiger
angezeigten Tiefgängen:
rechts. m— rechts m. rechts m
vorn inss m Nitte lintis m binten ¶lints m
Im Durchschnitt . — íí í , m
6
Der Leertiefgang im Durchschnitt ist im Eichschein angegeben mit—.)⅞lô m
Der Leertiefgang ist daher — geworden im Durchschniit . m
*) Nach § 10 Abs. 4 wurde daher der Nachweis der Tragfähigkeit, die Grundmaße der
Eichung und die Tragfähigkeit bis zur oberen Eichebene im Eichprotokoll geändert und ein neuer
Eichschein ausgefertigt.
*) Ein Antrag des Schiffseigners oder Schiffers auf Anderung des Nachweises usw. sowie
auf Neuausfertigung des Eichscheins (8 10 Abs. 5) lag vor.
. bquichpkotokollgeånbertV ean)
Es wurde daher das Ergebnis der Eichprüfung im-Eichschein vermerkt") und keln") neuer
Eichschein ausgefertigt.
4. Es wurde ein.) Antrag auf Höherlegung der oberen Eichebene gestellt, die
kein")
so wesentlich war, daß aus diesem Grunde u Neueichung erforderlich wurde.
......... Jus-L IS
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Siegeh Schiffseichbehörde
(Unterschrift.)
*) Nicht Zutresffendes ist zu durchstrelchen.