Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

268 Nr. 24. 1914. 
Auszug aus den Vertriebsbestimmungen. 
1. Die Bezugsberechtigung zu ermäßigten Preisen wird allgemein gewährt für: 
a) die in aktiven Diensten stehenden Offiziere zum Dienstgebrauch und zum 
persönlichen Gebrauch, 
b) inaktive Offiziere und die Offiziere des Beurlaubtenstandes zum perfön- 
lichen Gebrauch nur bezgl. der Meßtischblätter 1: 25 000 und der Karte des 
Deutschen Reiches 1: 100 000, Ausgabe D, 
JP) alle Militär-, Marine= und Zivilbehörden und deren Beamte, für letztere 
jedoch nur durch Vermittlung der Behörden, 
d) alle Schulen und Lehranstalten, jedoch nur durch Vermittlung ihres Leiters 
oder dessen Bevollmächtigten und bei Auflage-Bestellungen einzelner Blätter 
von mindestens je 30 Gü. 
e) Vereine und Verbände, die der staatlich geförderten Jugendpflege ange- 
schlossen sind, jedoch nur durch Vermittlung der Bezirks= pp. Ausschüse bezw. 
der Vertrauensmänner des Jungdeutschlandbdundes und bei Auflage- 
bestellungen einzelner Blätter von mindestens je 30 Stück. 
Die Abgabe von Karten zu ermäßigten Preisen erfolgt nur an die Bezugsberechtigten 
zum eigenen Gebrauch; die Unterzeichner der Bestellungen übernehmen durch ihre 
Unterschrift die Verantwortung für die Verwendung der Karten allein zu den ge- 
nannten Zwecken. Die Weitergabe von Blättern an Unberechtigte oder zu anderen 
als den festgesetzten Preisen ist unzulässig und wird verfolgt. 
Die festgesetzten Preise sind aus dem Verzeichnis ersichtkch. Aufgezogene Karten 
werden nicht vorrätig gehalten, jedoch übernehmen die Karten-Vertriebsstellen das 
Aufziehen zu den gleichfalls in dem Verzeichnis aufgeführten Preisen. 
Für die unter 14 und e aufgeführten Stellen gelangen in der Regel nur zur 
Ausgabe: . 
a; Meßtischblätter 1:25 000 — schwarz, 
b) Karte des Deutschen Reiches 1: 100 000 — Ausgabe D, 
JPc) Garnison-Umgebungskarten 1:100 000 — schwarz. 
Den Bezug der Karten vermitteln die nachstehend aufgeführten Karten-Vertriebs- 
stellen der Landesaufnahme: . 
a) Karten-Vertriebsstelle Berlin, W., Nettelbeckstr. 7/8, für den Truppenbezirk 
des Garde= und III. A.-K. und den Landesbezirk der Provinz Brandenburg, 
der Hohenzollernschen Lande, der Königreiche Bayern, Sachsen, Württem- 
berg, des Großherzogtums Baden (vgl. Nr. 13 und 14), der deutschen Ko- 
lonien und des Auslandes, · 
b) Karten-Vertriebsstelle Breslau II, Tauentzienstr. 28, für den Truppenbezirk 
des V. und VI. A.-K. und den Landesbezirk der Provinzen Posen und 
Schlesien, 
Tc) Karten-Vertriebsstelle Danzig, Danzig-Langfuhr, Hauptstr. 12, für den 
Truppenbezirk des I., XVII. und XX. A.-K. und den Landesbezirk der Pro- 
vinzen Ost= und Westpreußen, 
r 
( 
*5dçê 
  
*sv5
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.