Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1914 (1)

418 Nr. 61. .1814. 
Im Vertrauen auf die patriotische Gesinnung der mecklenburgischen Be- 
völkerung gibt das Staatsministerium der Erwartung Ausdruck, daß dieser An- 
regung nach Möglichkeit entsprochen werden wird. 
Schwerin, den 2. August 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Staatsministerium. 
Langfeld. von Blücher. L. von Meerheimb. 
(2) Bekanntmachung vom 2. August 1914, betreffend Erteilung der Appro- 
bation als Arzt an Kandidaten der Medizin. 
A uf Grund eines Bundesratsbeschlusses vom 1. d. Mts. wird das unterzeichnete 
Ministerium bis auf weiteres auf Antrag 
1. den Kandidaten der Medizin, die die ärztliche Prüfung vor der 
Prüfungskommission zu Rostock abgelegt, das praktische Jahr aber 
noch nicht beendigt haben, unter Erlaß des noch übrigen Teils des 
praktischen Jahres, 
und ç 
2. den Kandidaten der Medizin, die die ärztliche Prüfung nach dem 
1. d. Mts. ablegen werden, sofort die Approbation als Arzt erteilen.- 
Die Approbation geschieht in der Erwartung, daß die Kandidaten — soweit 
sie nicht heeresdienstpflichtig und fähig sind — den Behörden zur Verwendung an 
solchen Orten zur Verfügung stehen werden, in denen eine Verstärkung des ärzt- 
lichen Personals erforderlich erscheint. 
Schwerin, den 2. August 1914. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium, Abteilung für. 
Medizinalangelegenheiten 
Im Auftrage: Mühlenbruch.
	        
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