Nr. 155. r
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mechlenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 30. September 1916.
Inhalt:
II. Abtellung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Gewährung von Kriegsteuerungs-
beihilfen an Beamte und Angestellte.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 27. September 1916, betreffend die Gewährung von
Kriegsteuerungsbeihilsen an Beamte und Angestellte.
Unter Aufhebung sämtlicher in den Jahren 1915 und 1916 mittelst besonderer
Verfügungen sowie mittelst Bekanntmachung vom 2. Juni 1916 — Rbbl.
Nr. 92 — ergangenen Bestimmungen wegen Gewährung von Kriegsteuerungs-
beihilfen an die aus landesherrlichen und landesherrlich-ständischen Mitteln be-
soldeten Beamten werden mit Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des
Großherzogs und unter Zustimmung des Engeren Ausschusses von Ritter= und
Landschaft rückwirkend vom 1. Juli 1916 ab die nachfolgenden Bestimmun-
gen erlassen.
J.
Laufende Kriegsteuerungsbeihilfen werden vom 1. Juli 1916 ab bis zum
Schlusse des Monats, in dem der gegenwärtige Krieg sein Ende erreicht, ge-
währt an die aus rein landesherrlichen oder landesherrlich-ständischen Mitteln
besoldeten verheirateten, verwitweten oder geschiedenen festangestellten Beamten
und
verheirateten, verwitweten oder geschiedenen, ständig gegen Entgelt beschäftigt
Beamten und Angestellten, und zwar an solche g geg gelt beschäftigten
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