Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Ar.  207.  1269

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1916.
Ausgegeben  Schwerin,  Sonnabend,  den  30.  Dezember  1916.

 

Inhalt.
II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  die  von  den  Versicherungsträgern  zu
den  Kosten  der  Oberversicherungsämter  zu  entrichtenden  Pauschbeträge.
(2)  Bekanntmachung,  betreffend  Bestandserhebung  von  Nähfaden.

 

II.  Abteilung.

(1)  Bekanntmachung  vom  22.  Dezember  1916,  betreffend  die  von  den  Versicherungsträgern

  zu  den  Kosten  der  Oberversicherungsämter  zu  entrichtenden

Pauschbeträge.
In  Verfolg  der  Bekanntmachung  vom  4.  August  d.  Is.,  Rbl.  Nr.  124,  wird
auf  Anregung  des  Reichskanzlers  für  den  Bereich  des  hiesigen  Oberversicherungsamts
  angeordnet,  daß  auch  in  den  Fällen  des  §  1608  Abs.  2  der  Reichsversicherungsordnung
  nur  der  einfache  Pauschbetrag  erhoben  wird.

Schwerin,  den  22.  Dezember  1916.

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern.
L.  v.  Meerheimb.

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