Ar. 207. 1269
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Sonnabend, den 30. Dezember 1916.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die von den Versicherungsträgern zu
den Kosten der Oberversicherungsämter zu entrichtenden Pauschbeträge.
(2) Bekanntmachung, betreffend Bestandserhebung von Nähfaden.
II. Abteilung.
(1) Bekanntmachung vom 22. Dezember 1916, betreffend die von den Versicherungsträgern
zu den Kosten der Oberversicherungsämter zu entrichtenden
Pauschbeträge.
In Verfolg der Bekanntmachung vom 4. August d. Is., Rbl. Nr. 124, wird
auf Anregung des Reichskanzlers für den Bereich des hiesigen Oberversicherungsamts
angeordnet, daß auch in den Fällen des § 1608 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung
nur der einfache Pauschbetrag erhoben wird.
Schwerin, den 22. Dezember 1916.
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern.
L. v. Meerheimb.
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