Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Die  Arbeiterfrage.  581

Betheiligung  der  Arbeiter  bei  den  Wahlen  und  damit  bei  der  Führung  der
öffentlichen  Angelegenheiten  ein  Glück  für  irgend  Jemand,  die  Arbeiter
mit  eingeschlossen,  sei;  und  der  von  den  Wühlern  in  den  Arbeiterkreisen
laut  ausgesprochene  Grund  für  Erstreckung  des  allgemeinen  Stimmrechtes,
nämlich  die  Gewinnung  von  Ständeversammlungen,  von  welchen  communistische
  und  socialistische  Plane,  wenigstens  Staatshülfe  in  der  Auffassung
Lassalle’s  beschlossen  werden  sollen,  macht  uns  wahrlich  nicht  geneigter
gut  von  der  Sache  zu  denken.  Allein  es  ist  nun  einmal  nicht  mehr  res
integra;  und  in  der  Politik  muss  man  das  Erreichbare  sich  vorsetzen  und
nicht  das  Bessere  den  Feind  des  Guten  sein  lassen.  Die  Forderung
nach  Ausdehnung  der  politischen  Rechte  ist  in  die  Massen  geworfen  und
von  diesen  angenommen  worden.  Directes,  allgemeines  und  geheimes  Stimmrecht
  ist  die  Lockspeise,  mit  welcher  man  auch  die  Arbeiter  ködert.  Beklagenswertherweise
  hat  selbst  die  Gesetzgebung  in  ausgedehntem  Maasse
sich  der  Forderung  gefügt.  Ist  es  nun  irgendwo  noch  möglich,  eine  solche
Ausdehnung  des  Wahlrechtes  abzuwenden,  wo  es  bis  itzt  nicht  besteht,  oder
es  wieder  einzuschränken  durch  Uebertragung  des  Rechtes  nur  auf  solche
Klassen,  welche  nicht  ohne  alle  Garantie  für  Verständniss  und  für  staatlichen
  Willen  sind,  so  versuche  man  es  ja.  In  solchem  Falle  aber  ist  eine
Verwilligung  der  Tbeilnahme  Aller,  welche  durch  eigenen  Besitz,  durch
Zahlung  einer  directen  Steuer  und  namentlich  durch  den  Nachweis  einer
wenigstens  elementaren  Bildung  im  Zusammenhange  mit  den  bestehenden
Verhältnissen  sind,  die  richtige,  das  heisst  die  wenigstens  verhältnissmässig
noch  erträglichste  Maassregel.  Muss  freilich  vollständig  nachgegeben  werden,
dann  bleibt  nichts  anderes  übrig,  als  durch  möglichste  Bildung  der  gesammten
  Volksmasse,  somit  auch  der  Arbeiter,  die  wenigst  schädliche  Benützung
des  Rechtes  zu  erlangen  zu  suchen,  (wie  diess  oben,  Seite  14  fg.  näher
ausgeführt  ist,)  im  Uebrigen  aber  die  Folgen  über  sich  ergehen  zu  lassen,
bis  ein  Uebermaass  der  Uebel  einen  Wiederumschlag  der  Ansichten  herbeiführen
  wird.  Hoffentlich  wird  cin  Zusammenstehen  aller  verständigen  Männer
im  Volke  und  ein  auch  aufdie  Gefahr  von  ernsten  Zusammenstössen  aufrecht
erbaltener  Widerstand  der  Regierungen  wenigstens  vor  der  Verwirklichung
jener  Plane  bewahren,  welche  die  Proudhon  und  Lassalle  als  die  Früchte  des
allgemeinen  Stimmrechtes  in  Aussicht  gestellt  haben.

Endlich,  sechstens,  ist  noch  die  Frage  zu  beantworten,  ob  der  Staat
nicht  im  Stande  sei,  den  Arbeitern  durch  einen  Akt  der  Gesetzgebung  einen
Antheil  an  dem  reinen  Gewinn  des  Unternehmens,  in  welchem  sie  beschäftigt
  sind,  zu  verschaffen?  Einen  verständigen  und  verantwortbaren  Rath
zu  ertheilen,  ist  hier  sehr  schwer.  Einer  Seits  ist  sowohl  die  Billigkeit
einer  solchen  Einrichtung  an  sich,  als  die  günstige  Einwirkung,  welche  die
Verwirklichung  derselben  auf  eine  Lösung  der  Arbeiterfrage  haben  würde,