Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr.  49.  2as

Regierungs-Blatt
für  das
Großherzogtum  Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang  1916.
Ausgegeben  Schwerin,  Freitag,  den  24.  März  1916.

Inhalt.

II.  Abteilung.  (1)  Bekanntmachung,  betreffend  die  Errichtung  eines  Schiedsgerichts  nach
§  5  Abs.  3  der  Bundesratsverordnung  über  den  Verkehr  mit  Butter
vom  8.  Dezember  1915.  (2)  Bekanntmachung,  betreffend  Gegenstände
aus  Kupfer,  Messing  und  Reinnickel.  (3)  Bekanntmachung,  betreffend
die  Dispensation  der  älteren  Schulkinder  zur  Hilfeleistung  bei  der
Frühjahrsbestellung.

II.  Abteilung.
.

(1)  Bekanntmachung  vom  20.  März  1916,  betreffend  die  Errichtung  eines
Schiedsgerichts  nach  §  5  Abs.  3  der  Bundesratsverordnung  über  den  Verkehr
mit  Butter  vom  8.  Dezember  1915.

Nachstehende,  in  Nr.  62  des  Deutschen  Reichsanzeigers  veröffentlichte  Bekanntmachung
  des  Reichskanzlers  vom  12.  März  d.  Is.  wird  hierdurch  zur  allgemeinen
  Kenntnis  gebracht.

Schwerin,  den  20.  März  1916.  .

Großherzoglich  Mecklenburgisches  Ministerium  des  Innern
L.  v.  Meerheimb.

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