Nr. 49. 2as
Regierungs-Blatt
für das
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin.
Jahrgang 1916.
Ausgegeben Schwerin, Freitag, den 24. März 1916.
Inhalt.
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend die Errichtung eines Schiedsgerichts nach
§ 5 Abs. 3 der Bundesratsverordnung über den Verkehr mit Butter
vom 8. Dezember 1915. (2) Bekanntmachung, betreffend Gegenstände
aus Kupfer, Messing und Reinnickel. (3) Bekanntmachung, betreffend
die Dispensation der älteren Schulkinder zur Hilfeleistung bei der
Frühjahrsbestellung.
II. Abteilung.
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(1) Bekanntmachung vom 20. März 1916, betreffend die Errichtung eines
Schiedsgerichts nach § 5 Abs. 3 der Bundesratsverordnung über den Verkehr
mit Butter vom 8. Dezember 1915.
Nachstehende, in Nr. 62 des Deutschen Reichsanzeigers veröffentlichte Bekanntmachung
des Reichskanzlers vom 12. März d. Is. wird hierdurch zur allgemeinen
Kenntnis gebracht.
Schwerin, den 20. März 1916. .
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministerium des Innern
L. v. Meerheimb.
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