Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 53. 1916. 281 
Nr. 60 englissse 100 Pfi. 
„ 80 ,, .....·........-200« 
100 . ..'..........238,, 
« «« 308 
« 120 11 392 7 
„ 140 » 490» 
«160« » « 
„180 565588 „ 
11 200 1 700 11 
Dazwischen liegende Nummern nach Verhältnis. Für gezwirnte Zwirne, 
saoenannte Kordonetts, bestimmt sich der Höchstpreis durch Zuschlag auf die Zwirn- 
preise von . 
33 Pf. per Kilogramm für die Nummern bis Nr. 36 einschließlich, 
52 Pf. per Kilogramm für die Nummern bis Nr. 80 einschließlich, 
75 Pf. per Kilogramm für die Nummern über Nr. 80. 
Für Aufmachung auf Kops ist der handelsübliche Abschlag zu berechnen. Für 
Aufmachung in Zweileas darf der handelsübliche Zuschlag berechnet werden. 
Bei Strick-, Stick-, Stopf= und Häkelgarnen in handelsfertigen Auf- 
machungen für den Kleinverkauf sind die Bestimmungen über die Höchst- 
preise von Zwirnen nicht anwendbar. 
9. Veredelte Garne und Zwirne mit Ausnahme von Nähfaden und Nähzwirnen: 
a) Für gefärbte, melierte, merzerisierte, lüstrierte und gasierte Garne und 
Zwirne tritt zum Garn= bezw. Zwirnpreise ein angemessener Veredelungs- 
zuschlag hinzu. 
b) Gebleichte Garne und Zwirne. 
Zuschlag auf die Garn= bezw. Zwirnpreise per Kilogramm 30 Pf. 
10. Besondere Aufmachungen: . 
Soweit der Höchstpreis für Kopsaufmachung bestimmt ist, kann für die Auf- 
machung in Bündeln, auf Kreuzspulen oder als Knäuelwarps zu dem 
Kopspreise ein Zuschlag oonyn srnrb. H. 
für die Aufmachung in Zweileas ein solcher 0dovoo 56 Gv. H. 
hinzugerechnet werden. 
Altona, den 1. April 1916. 
Stellvertretendes Generalkommando IX. Armeekorps. 
v. Roehl, - 
General der Artillerie.
	        
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