Nr. 89: 1916. 535
A 1,80
Gehacktes Schweinefleisch Pfund
.... 10
GerauckertchchmkenImganzen--·——·- « „ 2,
Geräucherter Schinken im Musschnitt .-—--·«« äsgg
Rollschinken im ganzen .. --—··»;·· « * 280
Rollschinken im ufschnitt .. is-- « « 2—
Gekochter Schinken im ganzen mit Knochen .... ,,,,2,50
Gekochter Schinken im ganzen ohne Knochen „ „ 250
Gekochter Schinken im Ausschnitt 5„ 200
Fetter geräucherter Spbeck ....... ««2-—
MagerergemuchekterSpeck..——---—· ««1,
GeraucherterSchwemskopf.......-.. ,,,, 2,;ö
RemesSchwemeschmalz.......... ,, ,,2,80
GeraucherteMettwurst1.......... » ,,,
Mettwurst 11 ... « „ 2,20
Mettwurt 7 „ 5 1,80
Mettwurst 11717Tl„ „ 140
I,,,,,
II..............,, ,,1,60
........,,,,1,20
Rotwurst 1 hraunschweiger) . „ „ 1,80
Rotwurst II (Sächsische). .......... ,,,,1,20
Schmkenwurst.. .......... »,,2,—
Bratwurst . „ „ 1, 80
Frische Blutwurst. . „ „ 1.—.
Grützwurst . „ „ 0,80
Kohlwurst (Lungenwurst) . . „ „ 1,50
Brühwurst 1 (Wiener, Jauersche usw.). ..... „ „ 1,80
Brühwurst I1 (Wiener, Nauersche usw.) ..... ,, „ 1,40
Preßkopf I „ „ 2,—
Preßkopf 11 „ 1,30
B. Mindestens drei Viertel vom chlachtgewicht des Schweines ober von der
wöchentlichen Schweineschlachtung des einzelnen Schlachters müssen frisch verkauft werden.
Knochenbeilagen dürfen nicht gegeben werden.
Die Bestimmungen vom 28. Februar 1916 — Rbl. Nr. 36 S. 178 ff. — werden
aufgehoben.
Schwerin, den 7. Juni 1916.
Landesbehörde für Volksernährung.
Kleffel. v. Böhl. Capobus.
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Mit dieser Nr. 89 werden ausgegeben: Nr. 114 und 115 des Reichsgesetzblatts von 1916.
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