Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

Nr. 117. 665 
Regierungs-Blatt 
für das 
Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. 
Jahrgang 1916. 
Ausgegeben Schwerin, Dienstag, den 1. August 1916. 
Inhalt. 
II. Abteilung. (1) Bekanntmachung, betreffend Häute und Felle. 
  
  
  
II. Abteilung. 
(1) Bekanntmachung vom 31. Juli 1916, betreffend Häute und Felle. 
ie nachstehenden Bekanntmachungen des Königlichen stellv. General- 
kommandos des IX. Armeekorps zu Altona vom heutigen Tage: 
1. betreffend Beschlagnahme, Behandlung, Verwendung und Meldepflicht 
von rohen Häuten und Fellen, sowie 
2. betreffend Höchstpreise von Großviehhäuten, Kalbfellen und Roß- 
häuten, 
werden hiermit zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Die Bekanntmachungen vom 8. November 1915, betreffend rohe Häute 
und Felle, Rbl. Nr. 179, S. 958, und vom 29. November 1915, betreffend 
Großviehhäute und Kalbfelle, Rbl. Nr. 192, S. 1019, werden hierdurch auf- 
gehoben. 
Die Ortsobrigkeiten werden angewiesen, für die Bekanntgabe der Anord- 
nungen innerhalb ihrer Bezirke zu sorgen und die Durchführung zu überwachen. 
Schwerin, den 31. Juli 1916. 
Großherzoglich Mecklenburgisches Ministertum des Innern. 
Im Auftrage: Walter.
	        
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