Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Jahrgang 1916 (3)

18 Nr. 3. 1916. 
Saison-Ausverkäufe, sog. Weiße Wochen oder -Tage, Propaganda- und Reklame— 
Wochen oder -Tage sowie Verkäufe unter Ankündigung von herabgesetzten Preisen für 
Web= und Wirkstoffe und hieraus konfektionierte Gegenstände 
und für alle Strickwaren verboten. 
Altona, den 4. Januar 1916. 
v. Roehl, 
General der Artillerie. 
(4) Bekanntmachung vom 24. Dezember 1915, betrefsend Errichtung der 
„von Klinggräff-Pinnower Fideikommißstiftung“. 
Der Kammerherr Konrad von Klinggräff auf Pinnow hat unter der 
Bezeichnung „von Klinggräff-Pinnower Fideikommißstiftung“ über die Lehn- 
güter Pinnow und Chemnitz, Amts Stavenhagen, ein Familienfideikommiß 
gegründet, das unter dem heutigen Tage landesherrlich bestätigt ist und mit 
dem. 1. Januar 1916 in rechtliche Wirksamkeit tritt. 
Schwerin, den 24. Dezember 1915. 
EGlohherzoglich-Mecklenburgisches Justizministerium. 
Langfeld.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.